Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Fördertopf für das Förderprogramm für Balkon-PV-Anlagen wird um den Betrag von 20.000 € aufgestockt.


Sachverhalt:

 

Die Fraktion BI ProWald beantragt mit Schreiben vom 25.01.2024, den Fördertopf für das Förderprogramm für Balkon-PV-Anlagen nochmals kurzfristig um den Betrag von 20.000 € aufzustocken. In der Sitzung vom 13.12.2023 hat der Rat der Stadt Lohne die Verlängerung und Anpassung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Nachhaltiges Bauen“ beschlossen. Durch die Anpassung der Richtlinie wurden Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern in den Kreis der Förderempfängerinnen und Förderempfänger für den Förderbaustein „Balkon-PV-Anlagen“ aufgenommen. Ferner wurde beschlossen, dass für die Förderung von Balkon-PV-Anlagen im Jahr 2024 20.000 Euro bereitgestellt werden sollen. Die bereitgestellten Mittel waren wie erwartet wenige Wochen nach Inkrafttreten der veränderten Richtlinie ausgeschöpft. Durch die bereitgestellten Fördermittel konnten im Monat Januar 130 Förderzusagen an Antragstellerinnen und Antragsteller erteilt werden. Im Vergleich hierzu wurden im gesamten Jahr 2023 67 Förderzusagen erteilt.

 

Beratungsverlauf:

 

Ein Ausschussmitglied der Fraktion BI ProWald erläuterte den Antrag vor. Verwaltungsseitig wurde auf die zwischenzeitlich extrem gesunkenen Preise für Balkon-PV-Module hingewiesen, die vom Grunde her keine weitere Förderung bzw. Anschubfinanzierung erfordern. Nachdem bereits im Ausschuss erste Signale einer Zustimmung erkennbar wurden, stellte ein Ausschussmitglied den Antrag, eine pauschale Förderung in Höhe von 100 € pro Antrag zu gewähren, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Auf Nachfrage eines Ausschussmitgliedes, ob ergänzend zu den Modulen auch die Installationskosten förderfähig sei, teilte die Verwaltung mit, dass alle mit dem Modul erforderlichen Installationsarbeiten und Verkabelungen zu den förderfähigen Ausgaben gehören. Die Förderhöhe beträgt einmalig 25 %, maximal jedoch 200 €.

 

Der Ausschussvorsitzende ließ zunächst über den Antrag mit einer pauschalen Förderung abstimmen:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Fördertopf für das Förderprogramm für Balkon-PV-Anlagen wird um den Betrag von 20.000 € aufgestockt. Es wird pro Antrag eine einmalige pauschale Förderprämie von 100 € gezahlt.

 

mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimmen: 4   , Nein-Stimmen: 10

 

 

Anschließend ließ der Ausschussvorsitzende über die Aufstockung des Fördertopfes bei unveränderter Anwendung der Förderrichtlinie abstimmen: