Sitzung: 22.02.2024 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: 20/004/2024
Beschlussempfehlung:
Der Reit- und Fahrverein Lohne e. V. erhält – vorbehaltlich der Prüfung
durch das Bauamt der Stadt Lohne und nach Abzug jeglicher öffentlicher
Förderungen - für den Einbau einer Beregnungsanlage und die Sanierung des
Springplatzes sowie der weiteren sechs in der Vorlage genannten Maßnahmen einen
Zuschuss in Höhe von 75 % der tatsächlich nachgewiesenen Kosten, maximal
insgesamt 172.000 € (= 75% von 229.000 €).
Sachverhalt:
Der Reit- und Fahrverein Lohne e.V. (RFV)
beantragt mit Schreiben vom 09.02.2024 die Gewährung eines Zuschusses für
mehrere Maßnahmen / Anschaffungen im Bereich der Reithalle in Bokern.
Einzelheiten gingen aus dem der Vorlage als Anlage beigefügten Antragsschreiben
hervor. Unter anderem beantragt der Verein folgende größeren Maßnahmen:
1. Einbau einer
Beregnungsanlage zur Bewässerung des Hallenbodens in der neuen Reithalle
Nach dem 2023 erfolgten Einbau einer Beregnungsanlage in der alten Schulhalle soll eine gleichartige Anlage auch in der neuen Reithalle eingebaut werden, um den Boden in optimalem Zustand zu halten. Die Erfahrungen mit der Anlage seien sehr positiv. Nach dem vorgelegten Angebot ist für die Durchführung von Kosten in Höhe von 20.204 € auszugehen.
2. Sanierung des
Springplatzes (Ebbe-Flut-Platz)
Nach der 2020 erfolgten Sanierung des Dressurplatzes und dem
Umbau zu einem kontrolliert wasserhaltenden Ebbe-Flut-Platz soll auch der
Springplatz vergleichbar umgebaut werden, um den Platz verwenden zu können – in
der Regel sei der Boden zu nass oder zu trocken, und inzwischen wegen der Nässe
seit über drei Monaten nicht mehr benutzbar gewesen. Die Erfahrungen mit dem
ersten Ebbe-Flut-Platz seien ebenfalls sehr positiv. Die Kosten werden mit ca. 124.950 € benannt.
Außerdem sind im Zuschussantrag noch
folgende weiteren Investitionen benannt und beschrieben, für die der RFV eine Förderung
gemäß der Sportförderrichtlinie beantragt:
3. Anschaffung einer Kehrmaschine 4.284 €
4. Erneuerung der Tore der Reithalle, Kosten ca. 15.653 €
5. Erneuerung der Einzäunung der Außenweiden, Kosten ca. 15.000 €
6. Erneuerung der Regenwasser-Entwässerung, Kosten ca. 7.854 €
7. Sanierung des Außenstellplatzbereiches, Kosten ca. 17.956 €
8. Sanierung des Bodens der Außenpaddocks 24.040 €
Der RFV Lohne erhält im Gegensatz zu anderen
mitgliederstarken Lohner Sportvereinen keinen laufenden Zuschuss durch die
Stadt Lohne. Nach seinen Angaben könne daher auf die finanzielle Unterstützung
bei der Durchführung der o.g. Sanierungs- und Anschaffungsmaßnahmen nicht
verzichtet werden. Gemäß § 4 der städtischen Sportförderrichtlinie können
Sportvereinen für den Neubau, die Erweiterung, die Sanierung und die damit in
Zusammenhang stehende Ausstattung Zuschüsse gewährt werden. Laut § 5 der
Richtlinie beträgt der Zuschuss für
Baumaßnahmen an stadteigenen bzw. langfristig gepachteten Sportanlagen bei den
dort genannten Vereinen 75 %. Der
Fördersatz für Anschaffungsgegenstände beträgt gemäß der Sportförderrichtlinie
50 %. Haushaltsmittel sind für diese Maßnahme für das Jahr 2024 bisher nicht
eingeplant.
Beratungsverlauf:
Der Ausschussvorsitzenden begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt den
Vereinsvorsitzenden Roeser. Anschließend erläuterte Stadtkämmerer Theder den
Antrag und stellte die Einzelmaßnahmen vor. Ein Ausschussmitglied schlug vor,
für die Kosten der baulichen Maßnahmen die Sportförderrichtlinie anzuwenden und
nannte als Bedingung, dass die erforderlichen Einzelmaßnahmen durch das Bauamt
geprüft werden sollen. Demzufolge könnten die tatsächlichen Kosten
(Rechnungsbeträge) nach Abzug jeglicher öffentlicher Förderungen mit einem
Maximalbetrag von 172.000 € (75 % von 229.000 €) gefördert werden. Eine weitere
Frage bezog sich auf den Ebbe-Flut-Platz. Hierzu wurde dem Vereinsvorsitzenden
Roeser das Wort erteilt, nachdem der Ausschuss mit 14 Ja-Stimmen hierzu seine
Zustimmung gab. Herr Roeser teilte mit, dass sich die Investition in den ersten
Ebbe-Flut-Platz gelohnt habe, sofern die fortlaufende Pflege regelmäßig
erfolge.
Der Ausschussvorsitzende fasste die vorgetragenen Bedingungen wie folgt
zusammen und stellte diese zur Abstimmung: