Sitzung: 27.02.2024 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 65/007/2024
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen für die Umnutzung einer landwirtschaftlichen Lagerfläche zu einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück Bokerner Straße 15 wird erteilt.
Die Verwaltung erläuterte, dass Genehmigung zur Umnutzung einer landwirtschaftlichen Lagerfläche zu einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück Bokerner Straße 15 beantragt wurde.
Entsprechend der
Antragsunterlagen soll die landwirtschaftlich genutzte Lagerfläche im
Dachgeschoss eines Einfamilienhauses
zu einer zweiten Wohneinheit umgebaut werden. Diese ist nach Rücksprache mit
dem Bauherrn für Familienangehörige vorgesehen und soll eine Nutzfläche von ca.
270 m² aufweisen. Es ist geplant das Dachgeschoss um zwei Dachausbauten zu
erweitern, sodass ein Wohnbereich ohne Schrägen entsteht. An den westlichen
Dachausbau soll ein Balkon angebaut werden.
Nach Rücksprache mit dem Landkreis Vechta ist die geplante Größe der
Wohnung vertretbar, da keine wesentliche Änderung in der Grundstruktur des
Bestandsgebäudes vorgenommen werden.
Gemäß den Antragsunterlagen soll keine zusätzliche Fläche auf dem Grundstück versiegelt werden.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Stadt Lohne und ist planungsrechtlich gemäß §35 BauGB zu beurteilen.
Das Flurstück 77/1 Flur 8 liegt im Ortsteil Bokern - Ost und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Beratungsverlauf:
Zu diesem Beratungsgegenstand gab es keine Wortbeiträge.