Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen für die Umnutzung einer landwirtschaftlichen Lagerfläche zu einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück Bokerner Straße 15 wird erteilt.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass Genehmigung zur Umnutzung einer landwirtschaftlichen Lagerfläche zu einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück Bokerner Straße 15 beantragt wurde.

 

Entsprechend der Antragsunterlagen soll die landwirtschaftlich genutzte Lagerfläche im Dachgeschoss eines Einfamilienhauses zu einer zweiten Wohneinheit umgebaut werden. Diese ist nach Rücksprache mit dem Bauherrn für Familienangehörige vorgesehen und soll eine Nutzfläche von ca. 270 m² aufweisen. Es ist geplant das Dachgeschoss um zwei Dachausbauten zu erweitern, sodass ein Wohnbereich ohne Schrägen entsteht. An den westlichen Dachausbau soll ein Balkon angebaut werden.

 

Nach Rücksprache mit dem Landkreis Vechta ist die geplante Größe der Wohnung vertretbar, da keine wesentliche Änderung in der Grundstruktur des Bestandsgebäudes vorgenommen werden.

 

Gemäß den Antragsunterlagen soll keine zusätzliche Fläche auf dem Grundstück versiegelt werden.

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Stadt Lohne und ist planungsrechtlich gemäß §35 BauGB zu beurteilen.

 

Das Flurstück 77/1 Flur 8 liegt im Ortsteil Bokern - Ost und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Zu diesem Beratungsgegenstand gab es keine Wortbeiträge.