Sitzung: 27.02.2024 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 61/006/2024
Beschlussvorschlag:
Die Fortsetzung des Blühstreifenprogramms unter den o.a.
Rahmenbedingungen wird beschlossen.
Die Verwaltung erläuterte,
dass in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 28.01.2020 die Aufstellung
eines Blühstreifenprogramms auf Grundlage eines Antrages der CDU-Fraktion unter
den damals genannten Rahmenbedingungen beschlossen wurde.
In Folge dessen wurden in
2020 auf ca. 20 ha landwirtschaftlichen und privaten Flächen Blühstreifen
angelegt. Auch in den letzten drei Jahren ist das Blühstreifenprogramm
fortgeführt worden. Insgesamt sind im Jahr 2023 auf ca. 5 ha Ackerflächen Blühstreifen
entstanden. Davon ist der Großteil als dreijährige Blühmischung ausgesät und
damit ein Beitrag zum Insekten- und Vogelschutz geleistet worden.
Die externen Kosten für das
Saatgut und das Einsäen durch einen Lohunternehmer beliefen sich in 2023 auf
ca. 8.000 €.
Über die Fortsetzung dieses
Blühstreifenprogramms unter den bisherigen Rahmenbedingungen und der Prämisse
aus naturschutzfachlichen Gründen möglichst dreijährige Blühflächen und eine
Herbsteinsaat zu präferieren, ist zu beraten.
Beratungsverlauf:
Die Verwaltung erläuterte
auf entsprechende Anfrage, dass auch von der SUN des Landkreises Vechta
entsprechende Fördermittel gewährt würden. Die Förderung durch die Stadt Lohne
sei jedoch weitergehender. Im Laufe der Aussprache fasste der
Ausschuss den Beschluss, den TOP zurück zu stellen, um zu prüfen, ob auch durch
die SUN des Landkreises Vechta Fördermittel bereitgestellt werden. Die Fläche
seien ohnehin aktuell zu nass für eine Einsaat, so dass diese im Herbst
erfolgen soll.