Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Fortsetzung des Blühstreifenprogramms unter den o.a. Rahmenbedingungen wird beschlossen.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 28.01.2020 die Aufstellung eines Blühstreifenprogramms auf Grundlage eines Antrages der CDU-Fraktion unter den damals genannten Rahmenbedingungen beschlossen wurde.

 

In Folge dessen wurden in 2020 auf ca. 20 ha landwirtschaftlichen und privaten Flächen Blühstreifen angelegt. Auch in den letzten drei Jahren ist das Blühstreifenprogramm fortgeführt worden. Insgesamt sind im Jahr 2023 auf ca. 5 ha Ackerflächen Blühstreifen entstanden. Davon ist der Großteil als dreijährige Blühmischung ausgesät und damit ein Beitrag zum Insekten- und Vogelschutz geleistet worden.

 

Die externen Kosten für das Saatgut und das Einsäen durch einen Lohunternehmer beliefen sich in 2023 auf ca. 8.000 €.

 

Über die Fortsetzung dieses Blühstreifenprogramms unter den bisherigen Rahmenbedingungen und der Prämisse aus naturschutzfachlichen Gründen möglichst dreijährige Blühflächen und eine Herbsteinsaat zu präferieren, ist zu beraten.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Die Verwaltung erläuterte auf entsprechende Anfrage, dass auch von der SUN des Landkreises Vechta entsprechende Fördermittel gewährt würden. Die Förderung durch die Stadt Lohne sei jedoch weitergehender. Im Laufe der Aussprache fasste der Ausschuss den Beschluss, den TOP zurück zu stellen, um zu prüfen, ob auch durch die SUN des Landkreises Vechta Fördermittel bereitgestellt werden. Die Fläche seien ohnehin aktuell zu nass für eine Einsaat, so dass diese im Herbst erfolgen soll.