Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussempfehlung:

 

Der o.a. Maßgabe des Landkreises Vechta zur Genehmigung der 40. Änderung des Flächennutzungsplans ’80, Teilbereich 40.4./II wird beigetreten. Die 40. Änderung des Flächennutzungsplans ’80, Teilbereich 40.4./II und die Begründung werden beschlossen.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass vom Rat der Stadt Lohne am 23.05.2006 die 40. Änderung des Flächennutzungsplans `80 mit der hier vorliegenden Teilfläche 40.4/II des Teilbereichs 40.4 beschlossen wurde. Mit Verfügung vom 18.07.2006 hat der Landkreis Vechta die 40. Änderung des Flächennutzungsplans ’80 mit Maßgaben genehmigt.

 

Der Teilbereich 40.4 wurde mit der Maßgabe genehmigt, dass mit Hilfe städtebaulicher Verträge sicherzustellen sei, dass die Immissionsquellen der Tierhaltung, die auf diesen Teilbereich einwirken, in 25 Jahren nicht mehr bestehen. Der Großteil der Grundstückseigentümer war zu diesem Zeitpunkt nicht bereit, einen Vertrag zur Aufgabe der Tierhaltung zu unterzeichnen. Aus diesem Grund wurde der Teilbereich 40.4 nicht zum Bestandteil der Genehmigung vom 18.07.2006.

 

Inzwischen hat die Stadt Lohne die mit Stallanlagen für die Geflügelhaltung bebauten Grundstücke nördlich der Straße „An den Schanzen“ erworben und die Stallanlagen abgebrochen, sodass sich die Belastungen mit Geruchsimmissionen auf den südlichen Flächen des Teilbereichs 40.4 erheblich reduziert haben (s.a. Gutachten zu Geruchsimmissionen, TÜV NORD vom 31.08.2023).

 

Mit der Planzeichnung, der Begründung und dem anliegenden Geruchsgutachten liegen die Voraussetzungen für die Genehmigung des hier vorliegenden Teilbereichs 40.4/II der 40. Änderung des Flächennutzungsplans ’80 vor.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Von einem Ausschussmitglied wurde auf den vorhandenen Weg im Plangebiet hingewiesen. Angesichts der sehr breiten Straßen im B-Plan wurde gefordert, diese Fläche für die Anlegung eines entsprechenden Wanderweges zu nutzen. Die Verwaltung führte dazu aus, dass Gegenstand dieses Tagesordnungspunktes die F-Planänderung sei. Die Beratung über den entsprechenden Bebauungsplan erfolge in einer der nächsten Sitzungen.