Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag des Wahlbündnisses BI ProWald Lohne, die Texte auf der Homepage der Stadt Lohne zu den Vergaberichtlinien des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzpreises und zu dessen Auslobung anzugleichen, wird zugestimmt.

 


Ein Sprecher des Wahlbündnisses BI Pro Wald Lohne erläuterte den Antrag, die Texte zu den Vergaberichtlinien des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzpreises und zu dessen Auslobung auf der Homepage der Stadt Lohne anzugleichen. Nach eigenen Recherchen auf der Homepage der Stadt Lohne würden die angezeigten Texte sachlich nicht zusammenpassen.

 

Die Verwaltung erläuterte dazu, dass sich die Auslobung 2013 auf den Richtlinientext der alten Richtlinie beziehen würde, nach der der Preis i.H.v. 3.000,-- € alle zwei Jahre vergeben würde.

 

Seit 2017 wurden von der Stadt drei Preise im Wechsel verliehen:

 

  1. Bürgerpreis Prävention
  2. Nieberdingschild
  3. Umweltpreis (Der Preis ist seit 2017 auf 1.000,-- € dotiert)

 

Die Auslobung aus dem Jahr 2013 erscheint als 1.Treffer, wenn man z. B. nach dem „Klimaschutzpreis“ sucht. Dies begründet sich durch Suchalgorithmen – je nachdem, wie ein Dokument in der Überschrift benannt ist.

 

Für 2023 suchte die Stadt Lohne „Natur-, Umwelt- und Klimaschützer  - soweit war der „Treffer“ weiter unten auf der Seite zu finden.

 

Zwischenzeitlich wurden Suchalgorithmen optimiert und ältere Beiträge (Auslobung 2013) von der Internetseite entfernt. Des Weiteren wurde eine Übersichtsseite mit Richtlinie und Ansprechpartner erstellt.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Vom stellv. Vorsitzenden wurde die Frage an den Antragsteller gestellt, ob vor dem Hintergrund der Erledigung der Angelegenheit eine Abstimmung noch erforderlich sei. In Frage gestellt wurde zudem die Notwendigkeit eines Antrages in einer Angelegenheit, die mit einer einfachen Anfrage an die Verwaltung hätte geklärt werden können.

 

Vom Antragsteller wurde ausgeführt, dass nach seiner Auffassung ein entsprechender Antrag erforderlich gewesen sei.

 

Von einem Ausschussmitglied wurde ausgeführt, dass nicht klar sei, worüber in der Sache abgestimmt werden solle und dem Antragsteller empfohlen, den Antrag zurück zu ziehen.

 

Dazu war der Antragsteller nicht bereit und der Ausschuss fasste den nachfolgenden