Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Satzung der Stadt Lohne zur Änderung der Satzung über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige wird in der als Anlage beigefügten, geänderten Fassung beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 05.12.2023 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, eine Änderung der Satzung für Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige vorzubereiten. Darin sollen die Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger und Funktionsträgerinnen der Freiwilligen Feuerwehren entsprechend des Verwaltungsvorschlages erhöht werden.

 

Die Entschädigungssätze für die Funktionsträger und Funktionsträgerinnen der Feuerwehren wurden zuletzt aufgrund der Entscheidung des Stadtrates vom 25.04.2013 erhöht.

Eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen lässt sich zum einen durch Preissteigerungen in den vergangenen 10 Jahren begründen. Zum anderen sollte den Ortsfeuerwehren für Ihren Dienst mit hoher Belastung im Industriestandort Lohne damit mehr Anerkennung und Wertschätzung entgegengebracht werden.

 

Der Verwaltungsvorschlag sieht eine Berücksichtigung der Preissteigerung in den Jahren 2013 bis 2023 i. H. v. 21,22 % sowie eine zusätzliche Erhöhung von 10 % vor. Die Ergebnisse sollen auf volle 5,00 € aufgerundet werden.

Die Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Beträge sieht wie folgt aus:

 

Funktion

Beträge seit 2013

Vorschlag Verwaltung neue Beträge

1. Stadtbrandmeister/-in

160,00 €

215,00 €

2. Stellv. Stadtbrandmeister/-in

85,00 €

115,00 €

3. Ortsbrandmeister/-in Lohne  

160,00 €

215,00 €

4. Stellv. Ortsbrandmeister/-in Lohne 

85,00 €

115,00 €

5. Ortsbrandmeister/-innen (Brockdorf/Südlohne)

105,00 €

140,00 €

6. Stellv. Ortsbrandmeister/-innen (Brockdorf/Südlohne)

60,00 €

80,00 €

7. Gerätewart/-in Lohne

75,00 €

100,00 €

8. Gerätewarte und Gerätewartinnen (Brockdorf/Südlohne)

35,00 €

50,00 €

9. Atemschutzgerätewart/-in Lohne

75,00 €

100,00 €

10. Sicherheitsbeauftragte/-r Lohne

40,00 €

55,00 €

11. Stadtjugendfeuerwehrwart/-in

40,00 €

55,00 €

12. Ortsjugendfeuerwehrwarte und Ortsjugendfeuerwehrwartinnen je Jugendfeuerwehr

40,00 €

55,00 €

 

Die Mehrkosten für die Anpassung der Aufwandsentschädigungen belaufen sich auf 4.020,00 € jährlich.

 

Am 18.10.2017 wurde im Stadtrat beschlossen, auf den Einsatz von Bezirksvorstehern und Bezirksvorsteherinnen zu verzichten. Alle verbliebenen Bezirksvorsteher und Bezirksvorsteherinnen wurden am 08.02.2018 aus ihrem Dienst verabschiedet.

Dies erfordert eine Änderung der Satzung für Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige, die noch Regelungen zu Aufwandsentschädigungen für Bezirksvorsteher und Bezirksvorsteherinnen enthält.

 

Anlagen:

  • Entwurf der Änderungssatzung
  • Neufassung der Satzung

 

Beratungsverlauf:

 

Ausschussvorsitzender Sieveke stellt den Sachverhalt und die Ergebnisse der Vorberatung vor.

 

Ein Ratsmitglied weist auf die wichtige Arbeit der Feuerwehr hin und führt aus, dass mit einer Erhöhung der Aufwandsentschädigungen der Feuerwehr mehr Anerkennung und Wertschätzung entgegengebracht werde. Für eine Stärkung des Ehrenamts sei eine stetige Unterstützung wichtig.

 

Ein anderes Ratsmitglied erklärt, dass mit dem Antrag der UBG-Fraktion der Anstoß für die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen gegeben worden sei. Für die UBG-Fraktion sei eine noch stärkere Erhöhung wünschenswert gewesen, dennoch werde man dem Beschluss zustimmen. Die Höhe der Aufwandsentschädigungen müsse jedoch regelmäßig überprüft werden.

 

Ein weiteres Ratsmitglied merkt an, dass die Aufwandsentschädigungen seit zehn Jahren nicht angepasst worden seien und es daher einen Automatismus zur regelmäßigen Überprüfung geben müsse. Es wird angeregt, alle fünf Jahre die Satzung zu überprüfen.