Sitzung: 09.04.2024 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 61/008/2024
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne beschließt
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die Aufstellung
der 96. Änderung des Flächennutzungsplanes `80 der Stadt Lohne und die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XIII „Sondergebiet
Freiflächen- Photovoltaik“ für den Bereich nördlich des Bruchweges,
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das
Bauleitplanverfahren im Parallelverfahren durchzuführen,
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den
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen,
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die
Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 112/I,
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die
Kostenübernahme des Bauleitplanverfahrens durch den Antragssteller durch
Schließung eines entsprechenden städtebaulichen Vertrages
(Kostenübernahmevertrag) nach § 11 BauGB sowie
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die
Beauftragung eines externen Planungsbüros für die Ausarbeitung des
Planentwurfes.
Die Verwaltung erläuterte, dass von einem ortsansässigen Unternehmen der
Antrag auf Aufstellung einer Bauleitplanung für die Errichtung einer
Freiflächen-PV-Anlage gestellt wurde. Die zur Errichtung vorgesehene Anlage
dient der Eigenversorgung des Antragstellers. Die vorhandenen hochbaulichen
Anlagen des Antragsstellers sind an diesem Standort bereits mit PV-Anlagen
ausgestattet oder sind auf Grund ihrer baulichen Struktur nicht für eine
Ausstattung mit PV-Anlagen geeignet. Ein entsprechender Nachweis wurde durch
das Unternehmen erbracht.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 262/4, 282/3, 284/1 und
285/5, Flur 26, Gemarkung Lohne, mit einer Gesamtgröße von ca. 5,5 ha. Diese
werden aktuell als Flächen für die Landwirtschaft genutzt und sollen zukünftig
der Energieerzeugung dienen. Die Fläche wird im Regionalen Raumordnungsprogramm
des Landkreises Vechta als Zentrales Siedlungsgebiet dargestellt. In diesem
sind Freiflächen-PV-Anlagen zulässig. Ein Teilbereich der Fläche ist im
Bebauungsplan Nr. 112/I als Fläche zur Regenrückhaltung für eine damalige
geplante Erweiterung der Werkanlagen des Antragsstellers festgesetzt worden,
welche nicht entwickelt worden ist. Der Teilbereich im Bebauungsplan Nr. 112/I,
welcher als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt worden ist, bleibt weiterhin
bestehen. Die nun notwendige Bauleitplanung dient der geordneten und
nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung des Gebietes und den Anpassungen an
den Klimawandel.
Beratungsverlauf:
Ein Ausschussmitglied sprach sich gegen Freiflächen-PV-Anlagen aus und
plädierte für die Errichtung von Solarmodulen auf den Dächern, auch wenn dafür
eine entsprechende bauliche Ertüchtigung erforderlich sei.
Andere Ausschussmitglieder sprachen sich, auch vor dem Hintergrund der
Eigennutzung des erzeugten Stroms, für die Planung aus.
Angesichts der Nachteile für die Landwirtschaft plädierte ein
Ausschussmitglied entschieden gegen die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen.
Bürgermeisterin Dr. Voet führte aus, dass nach den (nicht verpflichtenden)
Zielvorgaben des Nds. Klimagesetzes heruntergebrochen auf Lohne auf ca. 43
Hektar Freiflächen-PV-Anlagen errichtet werden sollten und unter
Berücksichtigung des Kriterienkataloges auch schon Anträge abgelehnt wurden, da
die Rahmenbedingungen nicht erfüllt wurden. In dem vorliegenden Fall sei die
Errichtung der Freiflächen-PV-Anlage positiv zu bewerten, da der Strom vor Ort
verbraucht werden soll. Auf entsprechende Anfrage teilte Bürgermeisterin Dr.
Voet mit, dass AGRI-PV-Anlagen begrüßt würden, dadurch jedoch deutlich weniger
Strom produziert werden könne.
Vom Vorsitzenden wurde angeregt, in dem Bereich die Anlegung einer
Radwegverbindung zum Voßberg zu berücksichtigen.
Ausschussmitglied Tillesch hat an
der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.