Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne beschließt

-          die Aufstellung der 96. Änderung des Flächennutzungsplanes `80 der Stadt Lohne und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XIII „Sondergebiet Freiflächen- Photovoltaik“ für den Bereich nördlich des Bruchweges,

-          das Bauleitplanverfahren im Parallelverfahren durchzuführen,

-          den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen,

-          die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 112/I,

-          die Kostenübernahme des Bauleitplanverfahrens durch den Antragssteller durch Schließung eines entsprechenden städtebaulichen Vertrages (Kostenübernahmevertrag) nach § 11 BauGB sowie

-          die Beauftragung eines externen Planungsbüros für die Ausarbeitung des Planentwurfes.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass von einem ortsansässigen Unternehmen der Antrag auf Aufstellung einer Bauleitplanung für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage gestellt wurde. Die zur Errichtung vorgesehene Anlage dient der Eigenversorgung des Antragstellers. Die vorhandenen hochbaulichen Anlagen des Antragsstellers sind an diesem Standort bereits mit PV-Anlagen ausgestattet oder sind auf Grund ihrer baulichen Struktur nicht für eine Ausstattung mit PV-Anlagen geeignet. Ein entsprechender Nachweis wurde durch das Unternehmen erbracht.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 262/4, 282/3, 284/1 und 285/5, Flur 26, Gemarkung Lohne, mit einer Gesamtgröße von ca. 5,5 ha. Diese werden aktuell als Flächen für die Landwirtschaft genutzt und sollen zukünftig der Energieerzeugung dienen. Die Fläche wird im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Vechta als Zentrales Siedlungsgebiet dargestellt. In diesem sind Freiflächen-PV-Anlagen zulässig. Ein Teilbereich der Fläche ist im Bebauungsplan Nr. 112/I als Fläche zur Regenrückhaltung für eine damalige geplante Erweiterung der Werkanlagen des Antragsstellers festgesetzt worden, welche nicht entwickelt worden ist. Der Teilbereich im Bebauungsplan Nr. 112/I, welcher als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt worden ist, bleibt weiterhin bestehen. Die nun notwendige Bauleitplanung dient der geordneten und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung des Gebietes und den Anpassungen an den Klimawandel.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Ein Ausschussmitglied sprach sich gegen Freiflächen-PV-Anlagen aus und plädierte für die Errichtung von Solarmodulen auf den Dächern, auch wenn dafür eine entsprechende bauliche Ertüchtigung erforderlich sei.

 

Andere Ausschussmitglieder sprachen sich, auch vor dem Hintergrund der Eigennutzung des erzeugten Stroms, für die Planung aus.

 

Angesichts der Nachteile für die Landwirtschaft plädierte ein Ausschussmitglied entschieden gegen die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen.

 

Bürgermeisterin Dr. Voet führte aus, dass nach den (nicht verpflichtenden) Zielvorgaben des Nds. Klimagesetzes heruntergebrochen auf Lohne auf ca. 43 Hektar Freiflächen-PV-Anlagen errichtet werden sollten und unter Berücksichtigung des Kriterienkataloges auch schon Anträge abgelehnt wurden, da die Rahmenbedingungen nicht erfüllt wurden. In dem vorliegenden Fall sei die Errichtung der Freiflächen-PV-Anlage positiv zu bewerten, da der Strom vor Ort verbraucht werden soll. Auf entsprechende Anfrage teilte Bürgermeisterin Dr. Voet mit, dass AGRI-PV-Anlagen begrüßt würden, dadurch jedoch deutlich weniger Strom produziert werden könne.

 

Vom Vorsitzenden wurde angeregt, in dem Bereich die Anlegung einer Radwegverbindung zum Voßberg zu berücksichtigen.

 

 

Ausschussmitglied Tillesch hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.