Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 13, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag des Wahlbündnisses BI ProWald Lohne zur Beratung und Veränderung des Beschlussvorschlages der Vorlage Nr. 61/007/2024 vom 27.02.2024 wird zugestimmt.


Ein Sprecher des Wahlbündnisses BI ProWald erläuterte den Antrag, den Beschlussvorschlag „Gestaltungskonzept Innenstadt“ der UBS- Sitzung vom 27.02.2024 neu zu beraten und in nachfolgender Form zu verändern:

 

„In dem vorgestellten Gestaltungskonzept sind die geplanten Eingriffe in die Umgebung des „Haus Uptmoor“ herauszunehmen. Sollten dort überhaupt bauliche Veränderungen erfolgen, muss auch das Umfeld des Hauses der historischen, denkmalgeschützten Gesamtanlagen entsprechen.“

 

Der Antrag ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung erläuterte, dass mit dem Beschlussvorschlag vom 27.02.2024 nicht das Gestaltungskonzept Innenstadt beschlossen wurde, sondern lediglich die Fortführung der Entwurfsphase des Konzeptes bis zur Leistungsphase 3. Der Vertrag mit KOLHOFF Landschaftsarchitekten ist an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure angelehnt und in der Anlage 11 sind die entsprechenden Arbeitsschritte erläutert. D.h. in der Entwurfsphase wird das Konzept detaillierter entworfen und Änderungen können weiterhin vorgenommen werden.

 

Am 14.03.2024 fand ein Abstimmungstermin zum Umgebungsschutz des Haus Uptmoor mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Vechta, dem Leiter des Dezernates III der Kreisverwaltung und der Verwaltung der Stadt Lohne statt. Im Denkmalverzeichnis ist nur die Villa „Haus Uptmoor“ selbst verzeichnet und nicht die Zaunanlage. Die Einfriedigung ist im Jahr 1988 neu errichtet worden und weicht sowohl von der Ursprungsanlage ab als auch von dem ursprünglichen Verlauf. Die Untere Denkmalschutzbehörde legt für die Einfriedung einen Umgebungsschutz fest aufgrund der geschaffenen Vorgartensituation. Da ein ersatzloses Entfernen der Einfriedung aus denkmalschutzrechtlicher Sicht nicht erfolgen kann, wird das Büro KOLHOFF Landschaftsarchitekten das Konzept in diesem Bereich entsprechend anpassen und eine Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Vechta wird erfolgen und eine entsprechende Genehmigung eingeholt. Eine Änderung der Beschlussfassung ist nach Auffassung der Verwaltung obsolet, da Denkmalschutz ein öffentlicher Belang ist, der nach dem öffentlichen Baurecht in jedem Fall bei der Planung Berücksichtigung finden muss.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Ein Ausschussmitglied empfahl dem Antragsteller den Antrag zurück zu ziehen, da dieser aufgrund der gegebenen Informationen nicht mehr erforderlich sei.

 

Dazu erklärte sich der Antragsteller nicht bereit und der Ausschuss fasste den nachfolgenden