Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Dem vorgestellten Vorhaben Umbau und Erweiterung der Stegemannschule wird zugestimmt.


Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Frau Gabriele Henseler und Herrn Sebastian Latal vom Architekturbüro PLA, Vechta.

 

Die Verwaltung erläuterte, dass die Planungen zum Umbau und der Erweiterung der Stegemannschule zuletzt in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung am 07.03.2023 vorgestellt wurden, anschließend wurden Angebote für die weiterführenden Planungsleistungen eingeholt. Das Büro PLA aus Vechta hat den Planungsauftrag zur Objektplanung Gebäude entsprechend der Beschlussfassung des Verwaltungsausschusses am 20.06.2023 erhalten. Zwischenzeitlich wurden die Planungen weiter konkretisiert und Untersuchungen zur Bausubstanz und der brandschutzrechtlichen Bestandssituation durchgeführt.

 

Anhand einer Präsentation wurden die aktuelle Planung und Kostenberechnung vorgestellt und erläutert.

 

Bauteil 1

-       Errichtung von 4 Gruppenräumen

-       Ertüchtigung Brandschutzmaßnahmen

 

Bauteil 2

-       Erweiterung der Pausenhalle im EG

-       Errichtung von 4 Gruppenräumen im OG

-       Ertüchtigung Brandschutzmaßnahmen

 

Bauteil 3

-       Errichtung von 4 Klassenräumen

-       Umbau von Nebenräumen

-       Einbau eines Personenaufzuges

 

Bauteil 4

-       Ertüchtigung des Treppenhauses mit Brandschutzmaßnahmen

 

 

Herr Latal erläuterte, dass die Baukosten nach heutigem Stand 3.732.006,-- € Brutto betragen. Zum zeitlichen Ablauf führte Herr Latal aus, dass vorgesehen sei, den Bauantrag Anfang Juni zu stellen. Mit der Bauphase könnte Ende 2024/Anfang 2025 begonnen werden. Der Nutzungsbeginn für Bauteil 1 sei ab Juli 2025 vorgesehen, der Nutzungsbeginn der Bauteile 2 bis 4 ab Mai 2026.

 

Von der Verwaltung wurde erläuterte, dass die Abweichung zwischen dem Kostenrahmen aus der Grundlagenermittlung und den ermittelten Kosten aus der Entwurfsplanung 1.665.229,-- € Netto beträgt. Ein wesentlicher Teil dieser Abweichung (ca. 58 %) sei auf zusätzlich erforderlich gewordene Leistungen zurückzuführen. Diese Kosten konnten im Rahmen der Grundlagenermittlung nicht berücksichtig werden, da unter anderem eine brandschutzrechtliche Begutachtung der Bestandsituation noch nicht vorlag. Weiterhin konnte z. B. der teilweise Austausch der Sicherheitsbeleuchtung und der ELA-Anlage inkl. Hausalarmierung nicht berücksichtigt werden, da die erforderliche Elektrofachplanung hierzu noch nicht vorlag.

 

Die darüber hinaus gehende Kostensteigerung von 702.357 € (ca. 42 %) sei auf die konkretisierte Planung sowie weiterführende Erkenntnisse zurückzuführen, die im Rahmen der Entwurfsplanung bereits erarbeitet wurden. Dies ermögliche eine deutlich differenziertere Kostenbetrachtung in der unter anderen der Bauablauf, unter Vollerhaltung des laufenden Betriebes und die damit verbundenen Erschwernisse, berücksichtigt werden konnte.

 

Eine Abweichung von ca. 40 % zwischen den ersten Kosten aus einer Grundlagenermittlung (Kostenrahmen) und den Kosten aus der Entwurfsplanung (Kostenberechnung) sei bei umfangreichen Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen im Bestand im Bereich des noch üblichen Rahmens. Die Gesamtherstellungskosten (Brutto) betragen, inkl. Nebenkosten (Kostengruppe 700), 4.478.408,-- €.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Die Verwaltung erläuterte auf verschiedene entsprechende Anfragen, dass die Baukosten zu Beginn der Planung fachlich korrekt auf der seiner Zeit vorhandenen Datengrundlage und den beauftragten Leistungsphasen erhoben wurden. Eine konkretere Betrachtung eines Bauvorhabens erfolge in der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen anderer, an der Planung fachlich Beteiligter, wie z. B. Brandschutz und Statik sowie technischer Gewerke. Angeregt wurde, bei zukünftigen Baumaßnahmen zur Ermittlung konkreterer Baukosten für eine Beratung in den politischen Gremien, die Planungsbüros bis zur Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI) zu beauftragen.

 

Die Verwaltung erläuterte auf entsprechende Anfrage, dass mit der vorgestellten Planung die erforderlichen brandschutzrechtlichen Bestimmungen für die gesamte Schule aktualisiert werden. Eine europaweite Ausschreibung der Baumaßnahme sei nicht erforderlich, da der EU-Schwellenwert nicht überschritten werde.