Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 8, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag nach § 56 NKomVG zur Prüfung der Verwendung von Solarpflaster im Rahmen des Gestaltungskonzeptes Innenstadt und bei anderen zukünftigen Gestaltungsvorhaben wird zugestimmt.


Ein Sprecher der Fraktion SPD/Bündnis 90 - Die Grünen erläuterte den Antrag

 

a) ob und inwieweit Solarpflaster im Rahmen des Gestaltungskonzepts Innenstadt

b) als auch bei anderen zukünftigen Gestaltungsvorhaben verwendet werden soll.

 

Der Antrag ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung erläuterte, dass von dem Beispielhersteller (Platio Solar) bislang ca. 2.500 m² installiert worden sind. Das Material bestehe aus recyceltem Kunststoffzellen und sei belastbar bis 2 Tonnen. Aufgrund der geringen Erfahrungen mit dem Material würde es sich um ein Pilotprojekt für die Lohner Innenstadt handeln. Erläutert wurde weiter die Beschattungssituation in der Innenstadt.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Verschiedene Ausschussmitglieder sprachen sich aufgrund der Unwägbarkeiten (Kosten/Nutzen, kurze Garantiezeit auf das Material) gegen den Antrag aus.

 

Vom Antragsteller wurde erläutert, dass aufgrund dieser Unwägbarkeiten ein entsprechender Prüfauftrag sinnvoll sei. Dieser könne z. B. aus Telefonaten bestehen, um von Kommunen, die Solar-Pflaster verwendet haben, entsprechende Informationen einzuholen.

 

Ein Ausschussmitglied erläuterte, dass ein allgemeiner Prüfauftrag nicht sinnvoll sei, bei zukünftigen Projekten sollten jedoch Informationen zur Verwendung von Solar-Pflaster eingeholt werden. Von einem Ausschussmitglied wurde dazu angeregt, dass von der Verwaltung Informationen eingeholt werden um den Ausschuss entsprechend zu informieren.