Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussempfehlung:

 

Die Straßen Helgoländer Ring, Juister Straße, Sylter Straße und ein Teilstück der Jägerstraße werden gem. § 6 Nds. Straßengesetz als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.


Die Verwaltung erläuterte anhand einer Präsentation, dass die in dem anliegenden Lageplan dargestellten Straßen Helgoländer Ring, Juister Straße, Sylter Straße und ein Teilstück der Jägerstraße dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung stehen.

 

Als Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Lohne Eigentümerin der Grundstücke, die der Straße dienen bzw. die Zustimmung der Eigentümer zur Widmung liegt vor. Die Voraussetzungen des § 6 Nds. Straßengesetz (NStrG) sind somit erfüllt, so dass eine Widmung für den öffentlichen Verkehr erfolgen kann.

 

Von der Verwaltung wurde erläutert, dass eine Widmung der Straße Borkumer Weg aufgrund des noch laufenden Enteignungsverfahrens noch nicht erfolgen kann.