Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum beantragten Ersatzbau mit Einliegerwohnung wird unter der Maßgabe erteilt, dass der Neubau mit dem geringstmöglichen Abstand zu dem vorhandenen Gebäude erstellt wird.


Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Grundstück seiner Mutter, Märschendorfer Damm 12, die Errichtung eines Ersatzgebäudes mit Einliegerwohnung. Das Vorhaben wurde von der Verwaltung anhand einer Präsentation erläutert.

 

Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB zu beurteilen. Danach ist der Ersatzbau zulässig. Eine geringfügige Abweichung erscheint vertretbar, damit das bestehende Wohngebäude während der Bauzeit weiter genutzt werden kann. Aus Gleichheitsgrundsätzen ist der Ersatzbau bis auf ca. 1 m an das vorhandene Gebäude heranzurücken. Vor Baugenehmigungserteilung ist eine Bürgschaft für die Beseitigung des Altbaus mindestens in Höhe der zu erwartenden Abbruchkosten zu fordern.

 

Das Gebäude liegt in der Ortslage Bokern-West und ist im Flächennutzungsplan der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

In der Aussprache wurde von einem Ausschussmitglied angemerkt, dass der Abstand von 1 Meter für einen reibungslosen Baubetrieb zu wenig sei. Der Ausschuss gab daraufhin die Empfehlung, das Einvernehmen zu erteilen und dabei den geringstmöglichen Abstand des Neubaus zum vorhandenen Gebäude festzusetzen.