Sitzung: 26.03.2025 RAT
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja-Stimmen: 31, , Nein-Stimmen: 0, , Enthaltungen: 0
Beschluss:
Die Stadt Lohne nimmt die Zuwendung der UMania GmbH & Co. Windpark Krimpenfort KG in Höhe von 2.645,34 € für die Stromeinspeisung einer Windenergieanlage (§ 6 EEG 2023) für das Jahr 2024 an.
Sachverhalt:
Die UMania GmbH & Co. Windpark Krimpenfort KG betreibt seit Juli 2024 im südwestlichen Stadtgebiet von Vechta eine Windenergieanlage mit einer installierten Leistung von 5,7 MW.
Gemäß § 6 EEG 2023 sollen Anlagenbetreiber Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind, finanziell beteiligen. Zu diesem Zweck dürfen Anlagenbetreiber den betroffenen Gemeinden eine einseitige Zuwendung in Form einer Akzeptanzabgabe von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge nach Nummer 7.2 der Anlage 2 EEG 2023 anbieten, wenn die Anlage eine installierte Leistung von mehr als 1.000 Kilowatt hat.
Nach § 111 Abs. 8 NKomVG dürfen Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben grundsätzlich
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben, annehmen oder an Dritte
vermitteln. Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich bei Spenden über 2.000 € aus § 111 Abs. 8 Satz 3 NKomVG und § 26 KomHKVO.
Der Anlagenbetreiber - UMania GmbH & Co. Windpark Krimpenfort KG – hat der Stadt Lohne im Jahr 2024 ein Beteiligungsangebot in Höhe von 0,2 ct/kWh unterbreitet, dessen grundsätzliche Annahme vom Rat der Stadt Lohne am 12.06.2024 beschlossen wurde (Vorlage 23/004/2024).
Nach der Rechtsauffassung des niedersächsischen Innenministeriums ist für jedes Jahr ein
einzelner Beschluss über die Annahme der konkreten Vorjahreszuwendung zu fassen.
Gemäß dem Schreiben der UMania GmbH & Co. Windpark Krimpenfort KG vom 19.02.2025 erhält die Stadt Lohne für die Stromeinspeisung der o. g. Windenenergieanlage vom 01.07.2024 (Inbetriebnahme) bis zum 31.12.2024 (Ende des Abrechnungszeitraums) eine Zuwendung in Höhe von 2.645,34 €.
Beratungsverlauf:
Nach Vorstellung des Sachverhalts durch die Verwaltung gibt es keine Wortbeiträge.