Sitzung: 26.03.2025 RAT
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja-Stimmen: 31, , Nein-Stimmen: 0, , Enthaltungen: 0
Beschluss:
Den drei im Sachverhalt aufgeführten über- / außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 286.000 € für das Jahr 2025 wird gemäß §§ 58 Abs.1 Nr. 9 i. V. m. § 117 NKomVG zugestimmt.
Sachverhalt:
Gemäß § 117 Abs. 1
S. 1 NKomVG sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur
zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind; dabei muss ihre
Deckung gewährleistet sein.
Überplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen gelten gemäß § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Lohne für das Jahr
2025 als unerheblich, wenn sie 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes, höchstens
aber 10.000 € bei dem jeweiligen Haushaltsansatz nicht übersteigen. Außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen gelten gemäß § 6 der Haushaltssatzung der Stadt
Lohne für das Jahr 2025 als unerheblich, wenn sie 10.000 € bei dem jeweiligen
Haushaltsansatz nicht übersteigen.
Gemäß § 117 Abs. 1
S. 2 NKomVG entscheidet in Fällen von unerheblicher Bedeutung die
Bürgermeisterin.
Darüber hinaus
obliegt es dem Rat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG über die über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu beschließen.
Für die folgenden
beabsichtigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Jahr
2025 ist eine Zustimmung erforderlich:
Überplanmäßiger
Aufwand in Höhe von 135.000
€ durch die Erhöhung des laufenden Zuschusses an den Lohner Jugendtreff e. V.
auf insgesamt 445.000 €. Die Erhöhung erfolgt beim Kostenträger 3660101
(Einrichtung der Jugendarbeit), Sachkonto 4318015 (Haushaltsplan-Ansatz 260.000
€, Bedarf 2025 395.000 €). Zusätzlich sind konstant beim Kostenträger
Familienbüro 3670101, Sachkonto 4318070 (Zuschuss „Kinder brauchen eine
Familie“) 50.000 € eingeplant.
Investive Auszahlungen:
Nr. |
Inv.-Nr. |
üpl / apl. |
Bezeichnung |
Betrag |
1 |
15/020 |
üpl |
Anschaffung von 31
Schüler-PCs und 4 Verwaltungs-PCs PC-Raum Albert-Schweitzer-Realschule |
26.000 € |
2 |
20/019 |
apl |
Zuschuss an den Reit- und Fahrverein
Lohne e. V.gem. der Sportförderrichtlinie für Sanierung und Neuanschaffungen |
125.000 € |
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|
|
151.000 € |
Beratungsverlauf:
Nach Vorstellung des Sachverhalts durch die Verwaltung gibt es keine Wortbeiträge.