Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 31, , Nein-Stimmen: 0, , Enthaltungen: 0

Beschluss:

Den drei im Sachverhalt aufgeführten über- / außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 286.000 € für das Jahr 2025 wird gemäß §§ 58 Abs.1 Nr. 9 i. V. m. § 117 NKomVG zugestimmt.


Sachverhalt:

Gemäß § 117 Abs. 1 S. 1 NKomVG sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind; dabei muss ihre Deckung gewährleistet sein.

Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gelten gemäß § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Lohne für das Jahr 2025 als unerheblich, wenn sie 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes, höchstens aber 10.000 € bei dem jeweiligen Haushaltsansatz nicht übersteigen. Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gelten gemäß § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Lohne für das Jahr 2025 als unerheblich, wenn sie 10.000 € bei dem jeweiligen Haushaltsansatz nicht übersteigen.

Gemäß § 117 Abs. 1 S. 2 NKomVG entscheidet in Fällen von unerheblicher Bedeutung die Bürgermeisterin.

Darüber hinaus obliegt es dem Rat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu beschließen.

Für die folgenden beabsichtigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Jahr 2025 ist eine Zustimmung erforderlich:

Überplanmäßiger Aufwand in Höhe von 135.000 € durch die Erhöhung des laufenden Zuschusses an den Lohner Jugendtreff e. V. auf insgesamt 445.000 €. Die Erhöhung erfolgt beim Kostenträger 3660101 (Einrichtung der Jugendarbeit), Sachkonto 4318015 (Haushaltsplan-Ansatz 260.000 €, Bedarf 2025 395.000 €). Zusätzlich sind konstant beim Kostenträger Familienbüro 3670101, Sachkonto 4318070 (Zuschuss „Kinder brauchen eine Familie“) 50.000 € eingeplant.

Investive Auszahlungen:

Nr.

Inv.-Nr.

üpl / apl.

Bezeichnung

Betrag

1

15/020

üpl

Anschaffung von 31 Schüler-PCs und 4 Verwaltungs-PCs PC-Raum Albert-Schweitzer-Realschule

26.000 €

2

20/019

apl

Zuschuss an den Reit- und Fahrverein Lohne e. V.gem. der Sportförderrichtlinie für Sanierung und Neuanschaffungen

125.000 €

151.000 €

Beratungsverlauf:

Nach Vorstellung des Sachverhalts durch die Verwaltung gibt es keine Wortbeiträge.