Sitzung: 26.03.2025 RAT
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja-Stimmen: 31, , Nein-Stimmen: 0, , Enthaltungen: 0
Beschluss:
Die Richtlinie über die Gewährung von
Zuschüssen für Nachhaltiges Bauen wird in der als Anlage beigefügten Fassung,
rückwirkend zum 01.01.2025 erlassen.
Sachverhalt:
2021 hat der Rat der Stadt Lohne
eine Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Nachhaltiges Bauen
beschlossen. Hierbei handelt es sich um ein Förderprogramm für Dach- und
Fassadenbegrünungen sowie Regenwassernutzungsanlagen, Versickerungsanlagen und
Grauwassernutzungsanlagen.
In der Sitzung vom 14.12.2022
hat der Stadtrat die Erweiterung der Richtlinie um den Fördergegenstand
„Balkon-PV-Anlagen“ beschlossen. Diese Richtlinie wurde in der Stadtratssitzung
vom 13.12.2023, um ein weiteres Jahr, bis zum 31.12.2024 verlängert.
Die ausgelaufene Richtlinie soll
erneut verlängert werden, damit Gebäude- und Wohnungseigentümerinnen und
-eigentümern weiterhin ein finanzieller Anreiz gegeben wird, um sich für einen
bewussten Umgang mit der Ressource Wasser sowie für Maßnahmen im Bereich des
nachhaltigen Bauens zu entscheiden.
Da das Thema „Nachhaltiges Bauen“ auch zukünftig eine wichtige Rolle beim Klimaschutz einnehmen wird, soll die Richtlinie um drei Jahre bis zum 31.12.2027 verlängert werden.
Aufgrund der moderaten Nachfrage soll die jährliche Fördersumme von 100.000,- € auf 50.000,- € reduziert werden. Des Weiteren soll die Richtlinie nicht mehr die Förderung der „Balkon-PV-Anlagen“ umfassen, da sich deren Anschaffungspreis in den letzten Jahren stark gemindert hat und sich die Anschaffung innerhalb weniger Jahre amortisiert.
Beratungsverlauf:
Nach Vorstellung des Sachverhalts durch die
Verwaltung teilt ein Ratsmitglied mit, dass es die Richtlinie unterstützte, da
diese vor dem Hintergrund des Klimawandels sinnvoll sei. Allerdings sei die
Reduzierung der jährlichen Fördersumme falsch.
Bezüglich mehrerer Nachragen des
Ratsmitglieds wird verwaltungsseitig anhand der Statistiken der letzten Jahre
erläutert, dass die verfügbaren Haushaltsmittel in der Vergangenheit nicht
ausgereizt wurden und daher nicht weiter gebunden sein sollten. Im Jahr 2021
habe es einen Mittelabruf von ca. 39.000 €, im Jahr 2022 von ca. 22.000 €, im
Jahr 2023 von ca. 14.000 € und im Jahr 2024 von ca. 10.000 € gegeben. Im
Hinblick auf die fallende Tendenz sei der Fördertopf von 50.000 € immer noch
ausreichend. Innerhalb des Landkreises sei Lohne mit der Förderrichtlinie breit
aufgestellt und gewähre relativ hohe Fördersummen. Im Zweifelsfall könne bei
der Höhe der Fördertopfes kurzfristig nachjustiert werden. Es sei geplant, die
Bürger über Pressemitteilungen und Social Media über die Förderung zu
informieren.
Ein Ratsmitglied weist auf einen
redaktionellen Änderungsbedarf in der Präambel der Richtlinie hin, in der noch
die Mieter genannt seien. Hierzu wird verwaltungsseitig erklärt, dass diese
Textpassage herausgenommen werden müsse, da sich die Nennung der Mieter auf den
Baustein der Balkon-PV-Anlagen bezogen habe, welcher nun wegfallen solle.
Nachdem die Verwaltung auf Nachfrage des
Ratsmitglieds erläuterte, dass der Fördertopf von 20.000 € für die
Balkon-PV-Anlagen mit 130 Anträgen ausgeschöpft worden sei, eine Förderung
aufgrund der sinkenden Anschaffungspreise jedoch nicht mehr erforderlich sei,
wird seitens des Ratsmitglied angemerkt, dass die Förderung von
Balkon-PV-Anlagen weiterhin sinnvoll sei. Ggf. müsse man eine prozentuale
Förderung anstelle eines Festbetrages gewähren.
Ein anderes Ratsmitglied weist darauf hin,
dass die sinkende Nachfrage der übrigen Bausteine in der Richtlinie mit Zahlen
belegt worden sei und daher eine Reduzierung des Fördertopfes sinnvoll sei. Ein
Zuschuss für Balkon-PV-Anlagen sei aufgrund der Preisänderungen nicht mehr notwendig.
Die Öffentlichkeitsarbeit für diese Richtlinie müsse jedoch intensiviert
werden.