Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 31, , Nein-Stimmen: 0, , Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Nachhaltiges Bauen wird in der als Anlage beigefügten Fassung, rückwirkend zum 01.01.2025 erlassen.


Sachverhalt:

2021 hat der Rat der Stadt Lohne eine Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Nachhaltiges Bauen beschlossen. Hierbei handelt es sich um ein Förderprogramm für Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Regenwassernutzungsanlagen, Versickerungsanlagen und Grauwassernutzungsanlagen.

In der Sitzung vom 14.12.2022 hat der Stadtrat die Erweiterung der Richtlinie um den Fördergegenstand „Balkon-PV-Anlagen“ beschlossen. Diese Richtlinie wurde in der Stadtratssitzung vom 13.12.2023, um ein weiteres Jahr, bis zum 31.12.2024 verlängert.

Die ausgelaufene Richtlinie soll erneut verlängert werden, damit Gebäude- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern weiterhin ein finanzieller Anreiz gegeben wird, um sich für einen bewussten Umgang mit der Ressource Wasser sowie für Maßnahmen im Bereich des nachhaltigen Bauens zu entscheiden.

Da das Thema „Nachhaltiges Bauen“ auch zukünftig eine wichtige Rolle beim Klimaschutz einnehmen wird, soll die Richtlinie um drei Jahre bis zum 31.12.2027 verlängert werden.

Aufgrund der moderaten Nachfrage soll die jährliche Fördersumme von 100.000,- € auf 50.000,- € reduziert werden. Des Weiteren soll die Richtlinie nicht mehr die Förderung der „Balkon-PV-Anlagen“ umfassen, da sich deren Anschaffungspreis in den letzten Jahren stark gemindert hat und sich die Anschaffung innerhalb weniger Jahre amortisiert.

Beratungsverlauf:

Nach Vorstellung des Sachverhalts durch die Verwaltung teilt ein Ratsmitglied mit, dass es die Richtlinie unterstützte, da diese vor dem Hintergrund des Klimawandels sinnvoll sei. Allerdings sei die Reduzierung der jährlichen Fördersumme falsch.

Bezüglich mehrerer Nachragen des Ratsmitglieds wird verwaltungsseitig anhand der Statistiken der letzten Jahre erläutert, dass die verfügbaren Haushaltsmittel in der Vergangenheit nicht ausgereizt wurden und daher nicht weiter gebunden sein sollten. Im Jahr 2021 habe es einen Mittelabruf von ca. 39.000 €, im Jahr 2022 von ca. 22.000 €, im Jahr 2023 von ca. 14.000 € und im Jahr 2024 von ca. 10.000 € gegeben. Im Hinblick auf die fallende Tendenz sei der Fördertopf von 50.000 € immer noch ausreichend. Innerhalb des Landkreises sei Lohne mit der Förderrichtlinie breit aufgestellt und gewähre relativ hohe Fördersummen. Im Zweifelsfall könne bei der Höhe der Fördertopfes kurzfristig nachjustiert werden. Es sei geplant, die Bürger über Pressemitteilungen und Social Media über die Förderung zu informieren.

Ein Ratsmitglied weist auf einen redaktionellen Änderungsbedarf in der Präambel der Richtlinie hin, in der noch die Mieter genannt seien. Hierzu wird verwaltungsseitig erklärt, dass diese Textpassage herausgenommen werden müsse, da sich die Nennung der Mieter auf den Baustein der Balkon-PV-Anlagen bezogen habe, welcher nun wegfallen solle.

Nachdem die Verwaltung auf Nachfrage des Ratsmitglieds erläuterte, dass der Fördertopf von 20.000 € für die Balkon-PV-Anlagen mit 130 Anträgen ausgeschöpft worden sei, eine Förderung aufgrund der sinkenden Anschaffungspreise jedoch nicht mehr erforderlich sei, wird seitens des Ratsmitglied angemerkt, dass die Förderung von Balkon-PV-Anlagen weiterhin sinnvoll sei. Ggf. müsse man eine prozentuale Förderung anstelle eines Festbetrages gewähren.

Ein anderes Ratsmitglied weist darauf hin, dass die sinkende Nachfrage der übrigen Bausteine in der Richtlinie mit Zahlen belegt worden sei und daher eine Reduzierung des Fördertopfes sinnvoll sei. Ein Zuschuss für Balkon-PV-Anlagen sei aufgrund der Preisänderungen nicht mehr notwendig. Die Öffentlichkeitsarbeit für diese Richtlinie müsse jedoch intensiviert werden.