Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 29, , Nein-Stimmen: 0, , Enthaltungen: 1

Beschluss:

-       Die in der Anlage beigefügten, während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs für den Bebauungsplan Nr. 86 I, 4. Änderung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sind geprüft und abgewogen. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

-       Der Bebauungsplan Nr. 86 I, 4. Änderung für den Bereich zwischen den Straßen "An der Kirchenziegelei, Lindenstraße und Vechtaer Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) gem. § 10 Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. § 58 Abs. 2 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und § 84 Niedersächsische Bauordnung (NBauO), wird als Satzung beschlossen.

-       Die Begründung wird gebilligt.

-       Der überplante Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 86 I und Nr. 86 I, 3. Änderung werden aufgehoben.

-       Der Beschluss gem. § 10 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen.


Sachverhalt:

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 86 I, 4. Änderung für den Bereich zwischen den Straßen "An der Kirchenziegelei, Lindenstraße und Vechtaer Straße“ der Stadt Lohne sowie die Begründung wurden vom 25.11.2024 bis einschließlich zum 12.01.2025 veröffentlicht und haben zudem im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen von privater Seite wurden nicht vorgebracht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im gleichen Zeitraum von der Planung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Alle eingegangenen Stellungnahmen sind der Sitzungsvorlage mit Abwägungsvorschlag als Anlage beigefügt.

Beratungsverlauf:

Nach Vorstellung des Sachverhalts durch den Ausschussvorsitzenden Maier gibt es keine Wortbeiträge.

Ratsmitglied Nadine Nuxoll ist bei der Beschlussfassung nicht anwesend.