Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Es wird vorgeschlagen, der Kirchengemeinde St. Gertrud für die Sanierung der Außenanlagen/Spielplatz/Gerätehaus beim Kindergarten St. Michael einen Zuschuss in Höhe von 80 % der Kosten, maximal jedoch 81.600,00 € zu gewähren, der jeweils um den Betrag von 21.600,00 € reduziert wird. Den außerplanmäßigen Ausgaben wird zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Der im Jahre 1974 errichtete Kindergarten St. Michael wurde im Jahre 2009 mit finanzieller Unterstützung der Stadt Lohne grundlegend saniert. Damit die Gesamtsanierung zum Abschluss kommt, ist im Jahre 2011 von der Kirchengemeinde vorgesehen, die seit über 30 Jahren bestehenden Außenanlagen, Gerätehaus und Spielplatz/Spielgeräte zu erneuern.

 

Das jetzige Gerätehaus ist baufällig und komplett zu ersetzen. Die Baukosten für das 12 x 5 m große Gebäude betragen nach der vom Bauamt geprüften Kostenschätzung rd. 32.000,00 €.

 

Teil der Außenanlagen ist ein „Spielhügel“ mit Spielgeräten. Hier sind die den Hügel stützenden Bahnschwellen zu entfernen und durch umfangreiche Steinarbeiten zu ersetzen.

 

Weiter sind die abgängigen Spielgeräte zu erneuern, Pflanzarbeiten vorzunehmen und in einem Teilbereich ein neuer Zaun zu errichten. Insgesamt ergeben sich geprüfte Kosten von rd. 70.000,00 €.

 

Wie bei allen Investitionsvorhaben im Kindergartenbereich in der Vergangenheit wird von Kirchenseite ein Finanzzierungsverhältnis von 80 % (Kommune) zu 20 % (BMO) beantragt. Hiernach ergibt sich folgende Kostenverteilung:

 

Sanierungskosten                                                                                           102.000,00 €

Kostenanteil Stadt Lohne (80 %)                                                                      81.600,00 €

Beteiligung der Kirchengemeinde St. Gertrud                                                  21.600,00 €

Anteil Stadt Lohne                                                                                             60.000,00 €

 

Die Baumaßnahme soll im Frühjahr umgesetzt werden, damit Außenanlage, Spielplatz und Gerätehaus im Sommer nutzbar sind.

 

Der Zuschuss von 60.000,00 € ist im Nachtragshaushalt zu finanzieren. Haushaltsmäßig ergibt sich durch den Förderbetrag eine Belastung im Finanzhaushalt des Jahres 2011 von 60.000,00 € und für den Ergebnishaushalt von jährlich 2.000,00 € (30 Jahre, Auflösung des Investitionszuschusses).