Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Es wird empfohlen, die derzeitig gültige Richtlinie der Stadt Lohne zur Förderung des Wohnungsbaues für Familien bis zum 31.12.2012 zu verlängern.


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung am 20.04.1994 eine Richtlinie zur Förderung des eigengenutzten Wohnraumes für Familien mit Kindern durch die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke im Wege von Erbbaurechten sowie durch Zuschüsse zum Kaufpreis für solche Grundstücke beschlossen. Diese am 01.05.1994 in Kraft getretene Richtlinie war zunächst bis zum 31.12.1996 befristet und wurde zwischenzeitlich mehrmals verlängert, zuletzt bis zum 31.12.2010. Des Weiteren hat der Rat der Stadt Lohne in seiner Sitzung am 29.04.2003 auch den Kauf städt. Erbbaugrundstücke durch die jeweiligen Erbbauberechtigen in die Richtlinie mit einbezogen. 2009/2010 wurden nach Maßgabe der Richtlinie an 15 Familien insgesamt 59.191,06 € an Zuschüssen zum Kaufpreis gezahlt (2007 = 12.315,24 €; 2008 = 11.405,36 €; 2009 = 15.715,40; 2010 = 43.475,66).

 

Die Richtlinie der Stadt Lohne zur Förderung des Wohnungsbaues für Familien hat sich in der jetzigen Fassung bewährt. Verwaltungsseitig wird empfohlen, die Geltungsdauer um weitere 2 Jahre bis zum 31.12.2012 zu verlängern. Die heute geltende Einkommensregelung, die bei der vorherigen Verlängerung angepasst wurde, sollte unverändert bleiben. Eine Kopie der aktuellen Richtlinie ist als Anlage beigefügt.