Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der geplanten Biogasanlage und den beantragten landwirtschaftlichen Bauvorhaben wird erteilt. Vom Antragsteller ist ein qualifiziertes Wärmekonzept vorzulegen.


Von der Verwaltung wurde erläutert, dass ein Landwirt aus Bokern-West, Dinklager Landstraße 2, auf seiner Hofstelle die Errichtung einer Biogasanlage mit einer elektrischen Leistung von 499 KW, welches einer Feuerungswärmeleistung von 1.243 KW entspricht, plant. Die Anlage wird mit nachwachsenden Rohstoffen betrieben.

 

Die geplante Anlage soll mit den Inputstoffen Schweinegülle und Maissilage betrieben werden. Die Inputstoffe kommen überwiegend aus dem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb und von den ortsansässigen Landwirten. Die Inputstoffe werden direkt an den Anlagenstandort gefahren und in das Silagelager einsiliert. Das bei der Vergärung entstehende Biogas soll in einem Blockheizkraftwerk genutzt und der dabei erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist werden. Laut Betriebsbeschreibung wird geplant, die anfallende Abwärme sinnvoll für die Stallungen und umliegenden nachbarlichen Wohngebäude zu nutzen. Für die Vergärung ist ein einstufiges mesophiles Vergärungsverfahren (35 - 40° C) geplant. Die Gärreste sollen - wie die bisher anfallende Gülle - landwirtschaftlich in der Region verwertet werden.

 

Neben dem Antrag auf Genehmigung der Biogasanlage werden die nachfolgend beschriebenen Neu- und Umbaumaßnahmen auf der Hofstelle beantragt:

 

1. Errichtung eines Mastschweinestalles mit Abluftreinigungsanlage und Futtermittelaußensilos für 2.328 Mastschweineplätze (Gebäude 20)

2.  Errichtung eines Abferkelstalles mit Abluftreinigungsanlage mit 48 Abferkelbuchten (Gebäude 19)

3.  Errichtung/Anbau eines Ferkelstalles mit Anschluss an eine vorhandene Abluftreinigungsanlage für 624 Ferkel (Gebäude 18)

4.  Teiländerung der Inneneinrichtung eines Mastschweinestalles von 1.422 Mastplätze auf 1.512 Mastplätze (Gebäude 16)

5.  Teiländerung der Inneneinrichtung sowie Einbau eines Bio-/Flächenfilters für 204 Sauen und 3 Eber (Gebäude 15)

6.  Änderung der Inneneinrichtung für 680 Mastschweineplätze (Stall 14)

7.  Teiländerung der Inneneinrichtung für 40 Jungsauen (Gebäude 8)

8.  Änderung einer landwirtschaftlichen Lagerfläche zum Sauenstall für 346 Sauen und 40 Jungsauenplätze (Gebäude 7, Abteile: b, f, g, h, i)

9.  Änderung vorh. Ställe zur landwirtschaftlichen Lagerfläche (Gebäude 2; 4 und 5)

 

Nach Abschluss der Baumaßnahmen dürfen dann auf der Hofstelle 546 Sauen, 144 Abferkelplätze, 3 Eberplätze sowie 80 Jungsauen gehalten werden. Außerdem entstehen durch die Baumaßnahme 4.520 Mastschweineplätze und 2.512 Ferkelplätze.

 

Der geplante Anlagenstandort liegt in der Ortslage Bokern-West, im Außenbereich von Lohne auf einer bestehenden Hofanlage. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Umfeld ist überwiegend durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt.

 

Das Bauvorhaben liegt im Eignungs-/Vorranggebiet (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes und ist nach § 35 Abs. 1 Ziffer 6 privilegiert. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Betrieb der Biogasanlage sowie der Errichtung weiterer Stallanlagen hat der Antragsteller eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) zu Stallbauvorhaben auf dem landwirtschaftlichen Betrieb sowie ein schalltechnisches Gutachten für den Mastbetrieb und die Errichtung einer Biogasanlage erstellen lassen. Danach gibt es keine Bedenken gegen die Errichtung der Anlage.

 

Die Verwaltung erläuterte weiter, dass die Antragsunterlagen zur Zeit öffentlich ausliegen. Zuständig für die Straßenbaulast der Dinklager Landstraße ist das Straßenbauamt Osnabrück, da es sich um eine Landesstraße handelt. Vom Straßenbauamt wird der Bau einer Linksabbiegespur gefordert.

 

In der Aussprache wurde von der Verwaltung auf entsprechende Anfragen erläutert, dass es sich hier um ein privilegiertes Vorhaben handelt welches nach den vorliegenden Unterlagen vom Antragsteller selber betrieben werden soll. Bezüglich der Privilegierung wurde von der Verwaltung auf die rechtliche Grundlage nach dem Baugesetzbuch hingewiesen. Hinsichtlich des zu erwartenden Verkehrs wird seitens des Landes angenommen, dass die Landesstraße diesen aufnehmen kann. Mit der entstehenden Wärme sollen die Stallanlagen beheizt werden.

 

Im Laufe der Diskussion wurde von mehreren Ausschussmitgliedern moniert, dass aus der Öffentlichkeit keine Kritik zu dem Vorhaben zu hören sei. Gegen das Technologiezentrum sei seiner Zeit massive Kritik geübt worden. Die Verwaltung erläuterte, dass der Landkreis Vechta Träger des Verfahrens der öffentliche Auslegung sei und Einwände aus der Bevölkerung dort vorgebracht werden.

 

Ein Ausschussmitglied stellte den Antrag, über das Einvernehmen zu der Biogasanlage und den geplanten Um- und Neubauten auf dem Hof getrennt abzustimmen. Im Laufe der Diskussion wurde dieser Antrag zurück gezogen.

 

Ein Ausschussmitglied wies darauf hin, dass die geplante Anlage im seiner Zeit festgelegten Eignungsgebiet für Biogasanlagen liegt. Nach seiner Auffassung könne daher das Einvernehmen auch aus Gründen der Planungssicherheit für die Landwirte nicht versagt werden.

 

Bürgermeister Niesel führte aus, dass mit der Erteilung des Einvernehmens vom Antragsteller ein qualifiziertes Wärmekonzept verlangt werden sollte.