Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Die Erteilung des Einvernehmens wird bis zum Vorliegen des Ergebnisses der UVP Vorprüfung zurück gestellt.


Die Eigentümer einer landwirtschaftlichen Hofstelle (Erlenbusch 3) beantragen den Neubau eines von ihnen zu betreibenden Mastschweinestalles mit 1.705 Mastschweineplätzen, Einbau von Güllelagerstätten, Errichtung eines Technikraumes, Errichtung von 4 Außensilos sowie Änderung der Inneneinrichtung des Stalles Nr. 1 gem. § 4 BImSchG (Nr. 7.1 Sp. 2 der 4. BImSchV). Nach Abschluss der Baumaßnahme dürfen auf der Hofstelle insgesamt 1.993 Mastschweine gehalten werden.

 

Der Neubau des Mastschweinestalles (Gebäude 2) hat die Außenabmessungen von ca. 33 x 60 m bei einer Traufhöhe von 3,3 m und einer Firsthöhe von 7,7 m.

 

Das Grundstück befindet sich im Außenbereich (§ 35 BauGB) in der Ortslage Bokern-West. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Die Verwaltung führte aus, dass derzeit vom Landkreis eine UVP Vorprüfung durchgeführt wird. Anhand dieser soll festgestellt werden, ob vom dem Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen für die anliegenden Waldflächen ausgehen. Das Ergebnis dieser Prüfung liegt noch nicht vor.

 

Von der Verwaltung wird deshalb empfohlen, dass Einvernehmen mit der Maßgabe zu erteilen, dass dieses nur dann als erteilt gilt, wenn nach dem Ergebnis der UVP Vorprüfung von dem Vorhaben keine erheblichen Beeinträchtigungen ausgehen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Entscheidung über das Einvernehmen bis zum Abschluss der UVP Vorprüfung zurück zu stellen.

 

In der Aussprache wurde von einem Ausschussmitglied vorgeschlagen, die Erteilung des Einvernehmens bis zum Abschluss der UVP Vorprüfung zurück zu stellen.