Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Lohne beschließt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 80/III den erneuten Erlass einer Veränderungssperre.

 

Gleichzeitig wird bis zum Inkrafttreten der Veränderungssperre die Zurückstellung der Entscheidung über die Zulässigkeit der Nutzungsänderung beantragt.

 

 

Ausschussmitglied Rohe hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.


Zu diesem TOP übergab Herr Rohe den Vorsitz an Herrn Haskamp.

 

Die Verwaltung erläuterte, dass eine Lohner Spedition auf dem Gelände des ehemaligen Betonwerkes Ruholl-Meistermann, Gerberweg 22, die Lagerung von Knochenmehl beabsichtigt. Die Ware ist in geschlossenen Big-Bags verpackt und soll auf Paletten in den vorhandenen Gebäuden gelagert werden. Geruchsbelästigungen sind nach Auskunft des Veterinäramtes nicht zu erwarten.

 

Nach den Antragsunterlagen ist mit ca. 20 LKW-Bewegungen am Tag in der Zeit zwischen 8:00 und 17:00 Uhr zu rechnen.

 

Bauliche Veränderungen sollen an den Gebäuden nicht vorgenommen und die Nutzungsänderung auf ein Jahr befristet werden.

 

Das Grundstück ist planungsrechtlich wie ein Industriegebiet zu betrachten, so dass die Nutzungsänderung zulässig ist. Allerdings hat die Stadt Lohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes (80/III) für das Grundstück beschlossen, mit dem Ziel, dort großflächigen Einzelhandel zuzulassen.

 

Die Nutzungsänderung widerspricht somit den Zielen der Stadt Lohne für das Gebiet. Von daher ist zu prüfen, ob – da keine Veränderungssperre besteht – zu befürchten ist, dass das Vorhaben die Durchführung des Bebauungsplanes unmöglich macht oder wesentlich erschweren würde.

 

Da erneut eine Baugenehmigung für diese wichtige innerstädtische Fläche beantragt wurde scheint es angebracht, erneut eine Veränderungssperre für das Plangebiet zu beschließen.