Zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl werden Ratsmitglieder vom Bürgermeister gemäß § 42 NGO förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Insbesondere wird vom Bürgermeister auf die nach den §§ 25 bis 27 NGO obliegenden Pflichten hingewiesen.

 

Bürgermeister Niesel verpflichtete Herrn Specht, wies ihn auf die obliegenden Pflichten hin und überreichte einen Abdruck der Vorschriften aus der Nieders. Gemeindeordnung.

Ratsherr Specht nahm anschließend im Ratsbereich Platz.