Beschluss: zur Kenntnis genommen

In den Grundschulen wird derzeit das Thema „Ganztagsschule“ diskutiert. In einem Gespräch mit allen Grundschulleiterinnen wurde die Notwendigkeit eines Ganztagsangebotes erörtert. Grundsätzlich wurde dort ein Bedarf für ein Ganztagsangebot gesehen. Vereinbart wurde daher, dass die Grundschulleiterinnen die Eltern ihrer Schüler über Änderungen, die sich aus einem Ganztagsbetrieb ergeben, informieren und eine erste Meinungsumfrage vornehmen. Auf der Grundlage des Elternwillens soll in den Schulen möglichst bis zu den Sommerferien über die Einführung eines Ganztagsangebotes entschieden werden. Ein entsprechender Antrag könnte danach über die Stadt Lohne als Schulträgerin an das Niedersächsische Kultusministerium gestellt werden.

 

Zur Vorbereitung auf die Beratung über derartige Anträge wurden dem Schulausschuss die mit einem Ganztagsbetrieb verbundenen Änderungen erläutert. Herr Sander von der Landesschulbehörde Osnabrück, Außenstelle Vechta, informierte über die Gründe für die Einführung, die Organisation und die Ausgestaltung einer Ganztagsschule sowie das Genehmigungsverfahren anhand einer Power-Point-Präsentation. Er legte dar, dass die Anzahl der Ganztagsschulen in Niedersachsen seit ihrer Einführung stetig gestiegen ist.

 

Im Grundschulbereich werden nur sog. Offene Ganztagsschulen genehmigt. Dabei ist die Teilnahme am Nachmittagsangebot grundsätzlich freiwillig; nach der Anmeldung für einen bestimmten Zeitraum jedoch für diese Zeit verpflichtend. Dieses wird regelmäßig von der Schule abgefragt, so dass sich Eltern immer wieder neu entscheiden können. Ein offenes Angebot muss an mindestens 3 Tagen vorgehalten werden und soll in Kooperation mit außerschulischen Partnern, d. h. Vereinen, Ehrenamtlichen oder anderen Bildungseinrichtungen ausgestaltet werden. Im Rahmen des Ganztagsangebotes muss eine Mittagspause und ein Mittagessen angeboten werden, wobei zum Kauf des in der Schule angebotenen Mittagessens nicht verpflichtet werden kann. In das Nachmittagsangebot wird die Hausaufgabenbetreuung einbezogen. Darüber hinaus werden AGs und Projekte angeboten.

 

Der Antrag auf Errichtung einer Ganztagsschule für das kommende Schuljahr muss bis zum 30.11. beim Niedersächsischen Kultusministerium gestellt sein. Dabei ist die Zustimmung des Schulvorstandes, des Schulelternrates, des Schulträgers und des Trägers der Schülerbeförderung notwendig. Die Gesamtkonferenz sollte rechtzeitig beteiligt werden. Jede Schule muss ein pädagogisches Konzept für die Ausgestaltung des Ganztagsangebotes vorlegen.

 

Bürgermeister Niesel gab zu bedenken, dass das Ganztagsangebot eine wichtige Rolle spielt, aber mit einer Betreuungszeit bis ca. 15:30 Uhr nicht alle Probleme lösen kann. Dafür gibt es grundsätzlich Horte; doch das würde für die Schüler den Wechsel von der Ganztagsschule in einen Hort bedeuten. Hier sollte überlegt werden, ob der zeitliche Betreuungsrahmen in der Grundschule mit Hilfe außerschulischer Kooperationspartner um 1 bis 2 Stunden erweitert werden kann, um dem Betreuungsbedarf der Eltern Rechnung zu tragen, den Kindern nicht eine zweite Einrichtung zuzumuten und die strengen, kostenintensiven Voraussetzungen (des Landesjugendamtes) einer Horteinrichtung zu vermeiden. Grundsätzlich sollten die Bauerschaftsschulen nicht anders behandelt werden als die Schulen im Stadtgebiet und möglichst alle Grundschulen gleichzeitig ein Ganztagsangebot einrichten.

 

In verschiedenen Wortmeldungen wurde die für berufstätige Eltern nicht ausreichende Betreuungszeit sowie die organisatorische Mehrbelastung für die Schulleitung kritisiert. Den Schulleitungen entstehen mit einem Ganztagsangebot vielfältige Aufgaben und Mehrarbeit, hierfür werden aber keine Zusatzstunden oder Entlastungsstunden gewährt.

 

Der Gedanke einer Erweiterung des zeitlichen Betreuungsangebotes über das eigentliche Ganztagsangebot hinaus wurde begrüßt. Unter Kostenbeteiligung der Eltern könnte versucht werden, dem Betreuungsbedarf entsprechende Verlängerungszeiten anzubieten. Dieses sollte möglichst in Trägerschaft der Schule mit Hilfe Dritter als sog. sonstige Tageseinrichtung realisiert werden, um ein Parallelangebot von Ganztagsschule und Hort zu vermeiden. Herr Sander wies auf Ziffer 8.2 des Erlasses „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule vom 16.03.2004“ hin, welche den Schulen und Schulträgern Möglichkeiten eröffnen. Ein flächendeckendes Hortangebot dürfte ohnehin schwierig zu realisieren sein, da der Landkreis Vechta angekündigt hat, Hortangebote in den Gemeinden nicht mitzufinanzieren. In weiteren Wortmeldungen wurde vermutet, dass lediglich ein Teil der Kinder aus der Ganztagsbetreuung von einer erweiterten Betreuungszeit Gebrauch machen werde. Zur Finanzierung eines erweiterten Betreuungsangebotes wurde darauf hingewiesen, dass eine Gebühr in Anlehnung an die Hortgebühr denkbar sei. Diese falle wegen des geringeren zusätzlichen Betreuungsumfanges entsprechend niedriger aus als bei einer Betreuung ausschließlich im Hort und komme damit den Eltern finanziell entgegen.

 

Auf Anfrage erläuterte er weiter, dass aufgrund eines bestimmten pädagogischen Angebotes im Ganztagsbereich Eltern nicht die Schulbezirksgrenzen umgehen und die Anmeldung in einer bestimmten Grundschule verlangen können.

 

Zur Finanzierung eines Ganztagsangebotes wies der Vorsitzende außerdem auf das Projekt Schule und Verein hin, dessen Nutzung im Rahmen des Ganztagsangebotes geprüft werden sollte. Dienstverträge mit Personen, die bestimmte Projekte betreuen, sind möglich.

 

Der Ausschussvorsitzende danke Herrn Sander für seine Ausführungen und verabschiedete ihn.