Hierzu erläuterte Städtischer Direktor Becker, dass zukünftig Schüler mit Förderbedarf grundsätzlich in der Regelgrundschule bleiben sollen. Anstelle einer Überweisung in die Förderschule werden zukünftig der Grundschule für den erhöhten Förderbedarf zwei Förderschullehrerstunden je Klasse gewährt. In einem Modellversuch, das sich Regionales Integrationskonzept nennt, wird dieses Verfahren mit der Von-Galen-Schule getestet, um dann im Jahr 2012, wenn alle Grundschulen so arbeiten müssen, auf Erfahrungen dieses Versuches zurückgreifen zu können.