Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Errichtung einer Remise wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Betreiber einer landwirtschaftlichen Hofstelle, Goldbrede 2, die Errichtung einer Remise mit Vordach für landwirtschaftliche Geräte gemäß Nds. Bauordnung (NBauO) beantragt. Die Remise hat die Abmessungen von ca. 20 x 8 m einschl. eines ca. 5 m tiefen Vordaches. Die Gebäudehöhe beträgt 9,20 m (First) bei einer Traufhöhe von ca. 4,50 m.

 

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine betriebliche Erweiterung, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Eine positive Stellungnahme der Landwirtschaftskammer liegt bereits vor.

 

Die Hofstelle befindet sich im Außenbereich (§ 35 BauGB) der Ortslage Brägel. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.