Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Erweiterung der Lagerhalle wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Inhaber einer Fliesenhandelsfirma auf seinem Grundstück, Bergweg 7, die Erweiterung einer Lagerhalle beantragt. Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Baugrundstück stellt sich als Mischgebiet dar.

 

Die Erweiterung der Lagerhalle wird als Verbindungsbau zwischen zwei Hallen im hinteren Grundstücksbereich errichtet. Die Lagerhalle hat die Abmessungen von ca. 20 x 24 m bei einer Traufhöhe von 6 m und einer Firsthöhe von ca. 8,50 m.