Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung eines Bullenstalles zu einem Wohnhaus wird erteilt.

 

 

Ausschussmitglied Rohe hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Märschendorfer Damm 2 A einen Bullenstall zu einem Wohnhaus umzunutzen.

 

Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB zu beurteilen. Danach ist die Änderung der bisherigen Nutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Der Antragssteller hat bzw. wird die Tierhaltung vollständig aufgeben. Danach dürfen bei der Umnutzung zu Wohnzwecken neben den bisher zulässigen Wohnungen höchstens drei Wohnungen je Hofstelle entstehen. Außerdem ist eine Verpflichtung zu übernehmen, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene landwirtschaftliche Nutzung vorzunehmen.

 

Das Gebäude liegt in der Ortslage Bokern-West und ist im Flächennutzungsplan der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Auf entsprechende Anfrage erläuterte die Verwaltung, dass das vorhandene Außenmauerwerk zu erhalten sei.