Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Umbau und zur Erweiterung einer Gaststätte wird erteilt.


Von der Verwaltung wurde erläutert, dass der Betreiber der Gaststätte den Umbau und die Erweiterung einer Gaststätte auf dem Grundstück Ginsterweg 1 / Ecke Brägeler Straße beantragt. Die Erweiterung der Gaststätte beschränkt sich auf einen relativ kleinen Wintergartenanbau in den Abmessungen von ca. 2,50 x 3,25 m. Des weiteren werden in den Räumen Umbauten vorgenommen.

 

Das geplante Bauvorhaben ist gemäß § 34 BauGB zu beurteilen und liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles. Für diesen Bereich hat die Stadt Lohne beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 124 „Windmühlenberg“ aufzustellen (§ 33 BauGB). Nach dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 124 steht die Gaststätte in einem allgemeinen Wohngebiet.

 

Die Planung entspricht, bis auf die Berechnung der Grundflächenzahl, dem Entwurf des Bebauungsplanes. Das Grundstück ist fast zu 100 % versiegelt. Da es sich hier um eine genehmigte Gaststätte handelt und die Erweiterung nur geringfügig ist, wird empfohlen, dem Bauvorhaben zuzustimmen. Im Rahmen der weiteren Genehmigungsprüfung wird durch den Landkreis Vechta festgestellt, ob weitere zusätzliche Einstellplätze nachzuweisen sind. Diese Prüfung beinhaltet auch, ob die fehlenden Einstellplätze auf dem Betriebsgrundstück untergebracht werden können bzw. ob die Stadt Lohne einer Ablöse der Einstellplätze zustimmt.