Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80/II für den Bereich zwischen Brandstraße und Memlebenstraße. Die Planungskosten sind vom Antragsteller zu tragen.

 

b)      Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.


Für den Bereich östlich der Brandstraße gilt der Bebauungsplan Nr. 80/II „Brandstraße, Meyerfelder Weg, Rießeler Flur“, der seit dem Jahre 1990 rechtsverbindlich ist. Im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind ausschließlich Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Die Anzahl der Wohneinheiten wird auf maximal zwei pro Grundstück beschränkt.

 

Auf dem Eckgrundstück Brandstraße / Memlebenstraße beabsichtigt der Eigentümer, zwei Stadthäuser mit 5 bzw. 6 Wohneinheiten zu realisieren. Vor dem Hintergrund, dass in Lohne ein dringender Bedarf an Mietwohnungsbau besteht, wird beantragt, den Bebauungsplan Nr. 80/II dahin gehend zu ändern, dass für den betreffenden Bereich entlang der Brandstraße auch Mehrfamilienhäuser mit bis zu 6 Wohneinheiten zulässig sind. Der Bauherr hat bereits erklärt, die für die Änderung des Bebauungsplanes anfallenden Kosten zu übernehmen.

 

Anhand von Ansichten wurde das geplante Bauvorhaben von der Verwaltung vorgestellt.