Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Mit dem „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ vom 24.03.2011 wurde auch das sog. „Bildungs- und Teilhabepaket“ für Kinder und Jugendliche in Kraft gesetzt. In Lohne können vermutlich rund 900 Kinder davon  profitieren. Viele Fragen zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes sind noch nicht abschließend geregelt; es fehlt auch noch eine landesgesetzliche Regelung zur Zuständigkeit, die voraussichtlich erst im Juni 2011 getroffen wird.

Im Blick auf gesetzlich festgelegte Antragsfristen können Anträge (für die Zeit ab 01.01.2011) allerdings bereits jetzt beim Jobcenter, bei der Familienkasse und beim Landkreis Vechta gestellt werden; bei der Stadt Lohne eingereichte Anträge werden entsprechend weitergeleitet.

Im Kreise der Hauptverwaltungsbeamten besteht trotz einiger Bedenken (z.B. wegen der Zurückverlagerung von Zuständigkeiten vom Jobcenter auf die Städte und Gemeinden) Einigkeit darüber, dass eine abschließende Sachbearbeitung bei den Städten und Gemeinden sinnvoll ist. Auf diese Weise können die Anträge der Kinder aus den unterschiedlichen Personenkreisen (Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld und Familienzuschlag) einheitlicher bearbeitet werden und Anbieter (Vereine mit sportlichem, musischem und kulturellem Angebot usw.) müssen sich nicht mit verschiedenen Leistungsträgern auseinandersetzen.

Die Sachbearbeitung ist in den Städten und Gemeinden nicht ohne zusätzliches Personal möglich. Der Umfang des zusätzlich benötigten Personals steht jedoch nicht fest, weil nicht bekannt ist, inwieweit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket  beantragt werden und welche Bearbeitungszeiten sich ergeben. Zur Finanzierung der Personalkosten wird der Landkreis Vechta eine Kostenerstattung regeln (aufgrund der unbekannten „Fallzahlen“ zunächst wohl in Form einer Pauschale, später dann nach genauerer Ermittlung).

Damit die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes zügig erfolgen kann, wird der Landkreis Vechta die notwendigen Diskussionen und Entscheidungen in den politischen Gremien in die Wege leiten.

Der Sachverhalt sollte zustimmend zur Kenntnis genommen werden.

 

Beratungsverlauf:

 

Sozialamtsleiter Kröger erläuterte weiter, dass die Stadt Lohne nur für die Wohngeldempfänger Anträge rausgeschickt hat und hier ca. 20% der Anträge zurückerhalten habe. Für die Hartz IV –Empfänger ist das Jobcenter (früher: ARGE) zuständig, für die Familien, die Kinderzuschlag erhalten, die Familienkasse in Oldenburg. Daher könne zu den Antragszahlen keine abschließende Stellung genommen werden. Schüler/innen der allgemein- und berufsbildenden Schulen können die Leistungen bis zum 25. Lebensjahr in Anspruch nehmen; die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben jedoch nur bis zum 18. Lebensjahr. Infolge zwischenzeitlicher Absprachen wird die Sachbearbeitung wohl durch die Städte und Gemeinden erfolgen; Einzelheiten zur Leistungsgewährung sollen nun kurzfristig geklärt werden.