Sitzung: 12.05.2011 Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 5/002/2011
Sachverhalt:
Mit dem „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des
Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ vom 24.03.2011 wurde auch das
sog. „Bildungs- und Teilhabepaket“ für Kinder und Jugendliche in Kraft gesetzt.
In Lohne können vermutlich rund 900 Kinder davon profitieren. Viele Fragen zur Umsetzung des
Bildungs- und Teilhabepaketes sind noch nicht abschließend geregelt; es fehlt
auch noch eine landesgesetzliche Regelung zur Zuständigkeit, die
voraussichtlich erst im Juni 2011 getroffen wird.
Im Blick auf gesetzlich festgelegte Antragsfristen können Anträge (für die Zeit
ab 01.01.2011) allerdings bereits jetzt beim Jobcenter, bei der Familienkasse
und beim Landkreis Vechta gestellt werden; bei der Stadt Lohne eingereichte
Anträge werden entsprechend weitergeleitet.
Im Kreise der Hauptverwaltungsbeamten besteht trotz einiger Bedenken (z.B. wegen
der Zurückverlagerung von Zuständigkeiten vom Jobcenter auf die Städte und
Gemeinden) Einigkeit darüber, dass eine abschließende Sachbearbeitung bei den
Städten und Gemeinden sinnvoll ist. Auf diese Weise können die Anträge der
Kinder aus den unterschiedlichen Personenkreisen (Empfänger von
Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld und Familienzuschlag) einheitlicher
bearbeitet werden und Anbieter (Vereine mit sportlichem, musischem und
kulturellem Angebot usw.) müssen sich nicht mit verschiedenen Leistungsträgern
auseinandersetzen.
Die Sachbearbeitung ist in den Städten und Gemeinden nicht
ohne zusätzliches Personal möglich. Der Umfang des zusätzlich benötigten
Personals steht jedoch nicht fest, weil nicht bekannt ist, inwieweit Leistungen
aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
beantragt werden und welche Bearbeitungszeiten sich ergeben. Zur
Finanzierung der Personalkosten wird der Landkreis Vechta eine Kostenerstattung
regeln (aufgrund der unbekannten „Fallzahlen“ zunächst wohl in Form einer
Pauschale, später dann nach genauerer Ermittlung).
Damit die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes zügig
erfolgen kann, wird der Landkreis Vechta die notwendigen Diskussionen und
Entscheidungen in den politischen Gremien in die Wege leiten.
Der Sachverhalt sollte zustimmend zur Kenntnis genommen werden.
Beratungsverlauf:
Sozialamtsleiter Kröger erläuterte weiter, dass die Stadt Lohne nur für die Wohngeldempfänger Anträge rausgeschickt hat und hier ca. 20% der Anträge zurückerhalten habe. Für die Hartz IV –Empfänger ist das Jobcenter (früher: ARGE) zuständig, für die Familien, die Kinderzuschlag erhalten, die Familienkasse in Oldenburg. Daher könne zu den Antragszahlen keine abschließende Stellung genommen werden. Schüler/innen der allgemein- und berufsbildenden Schulen können die Leistungen bis zum 25. Lebensjahr in Anspruch nehmen; die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben jedoch nur bis zum 18. Lebensjahr. Infolge zwischenzeitlicher Absprachen wird die Sachbearbeitung wohl durch die Städte und Gemeinden erfolgen; Einzelheiten zur Leistungsgewährung sollen nun kurzfristig geklärt werden.