Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung hat der Landkreis Vechta den Kindergartenbedarfsplan erstellt (§ 13 KiTaG). In diesem Plan werden jährlich das vorhandene Angebot an Plätzen in den Kindertagesstätten und der entsprechende Bedarf an Plätzen für die nächsten sechs Jahre festgestellt.

Unter Berücksichtigung der vom Landkreis Vechta zugrunde gelegten Daten (vgl. anliegende Tabellen III [Auszug], IV und V) errechnet sich zum 31.12.2010 für Lohne ein Überhang von 179 Plätzen.

Der Überhang an Plätzen ist meines Erachtens zunächst um 65 Plätze nach unten zu korrigieren, weil

Ø       die Anzahl der Plätze nach den Betriebserlaubnissen nicht mit den von der Stadt Lohne genehmigten Plätzen übereinstimmt (minus 25 Plätze).

Ø       altersübergreifende Gruppen und eine Gruppe mit Einzelintegration statt mit 20 Plätzen mit 25 Plätzen gezählt werden (minus 45 Plätze).

Bezüglich des verbleibenden Überhangs von 109 Plätzen bleibt zu bedenken, dass

Ø       einzelne Plätze in den 40 Gruppen als Reserveplätze vorgehalten werden oder Gruppen wegen einer besonderen Situation nicht voll belegt werden können (z.B. in Kroge-Ehrendorf und Brockdorf).

Ø       Nachmittagsgruppen aufgrund einer geringeren Nachfrage nicht voll ausgelastet sind und auch nicht immer ausgelastet werden können (z.B. wegen Kinder mit einem höheren Betreuungsbedarf).

Zusammenfassend muss leider festgestellt werden, dass der Kindergartenbedarfsplan mit Daten aus zurückliegenden Zeiten erstellt wird und insofern etwas realitätsfremd erscheint. Infolge der aktuellen Anmeldesituation ist der Platzüberhang geringer, da u.a. eine Gruppe im Kindergarten St. Franziskus geschlossen wurde (vgl. Vorlage 51/048/2011).