Sitzung: 12.05.2011 Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 51/050/2011
Sachverhalt:
In der Angelegenheit wurde zuletzt in der Sitzung am
07.10.2010 beschlossen, dass die Gruppen „Mittagstisch mit pädagogischer
Betreuung“ in Horte bzw. soziale Horte umgewandelt werden können und bei einer
berechtigten Nachfrage bis zu fünf Horte in Trägerschaft vom Lohner Jugendtreff
e.V. eingerichtet werden dürfen (Vorlage 51/042/2010).
Zwischenzeitlich wurden Gespräche mit Verantwortlichen vom Nds.
Kultusministerium, Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder,
Fachdienst Oldenburg, vom Jugendamt des Landkreises Vechta und vom Lohner
Jugendtreff e.V. und den Leiterinnen der Lohner Grundschulen geführt. Dabei wurde
deutlich, dass die angedachte Veränderung der Betreuungsangebote ohne weiteres
nicht möglich ist bzw. im Zusammenhang mit einer voraussichtlich
flächendeckenden Einführung der Offenen Ganztagsschule zum 01.08.2012 und der
damit verbundenen Veränderung der Schulkindbetreuung zum jetzigen Zeitpunkt
nicht sinnvoll erscheint. Einerseits verringern sich die Zahl der vom Jugendamt
zugewiesenen Kinder mit besonderem Förderbedarf und damit auch die Höhe der
finanziellen Zuwendungen, andererseits widerspricht der Umbau von
Betreuungsangeboten in Jahresfrist einer notwendigen Kontinuität von
Betreuungsangeboten.
Aufgrund von Anmeldungen beim Lohner Jugendtreff e.V. ist offensichtlich, dass
noch Betreuungsbedarf für Schulkinder besteht, der auch nicht ohne weiteres
über den Hort der Kirchengemeinde St. Gertrud gedeckt werden kann. In
Zusammenarbeit von Lohner Jugendtreff e.V., Familienbüro und Jugendamt soll nun
der unabweisbare Betreuungsbedarf festgestellt werden. Dann soll entschieden
werden, ob noch eine weitere Gruppe „Mittagstisch mit pädagogischer Betreuung“
eingerichtet wird.
Die Finanzierung des Betreuungsangebotes soll durch eine Anhebung der
Elternbeiträge entsprechend der Beitragsordnung der Kirche verbessert werden.
Sofern die dann zur Verfügung stehenden Mittel nicht zur Finanzierung des
Angebotes für die Schulkindbetreuung ausreichen, ist über die Bereitstellung
weiterer Mittel zu beraten.
Das Betreuungsangebot für Schulkinder für die Zeit ab 01.08.2012 soll in den
nächsten Monaten in Zusammenarbeit mit den Grundschulen neu konzipiert werden.
Beratungsverlauf:
Auf Nachfrage erläuterte die Verwaltung, dass die Verantwortung für die Bereitstellung von Schulkinderbetreuungsplätzen letztendlich beim Landkreis liegt, da dieser der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist.