Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

In der Angelegenheit wurde zuletzt in der Sitzung am 07.10.2010 beschlossen, dass die Gruppen „Mittagstisch mit pädagogischer Betreuung“ in Horte bzw. soziale Horte umgewandelt werden können und bei einer berechtigten Nachfrage bis zu fünf Horte in Trägerschaft vom Lohner Jugendtreff e.V. eingerichtet werden dürfen (Vorlage 51/042/2010).

Zwischenzeitlich wurden Gespräche mit Verantwortlichen vom Nds. Kultusministerium, Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder, Fachdienst Oldenburg, vom Jugendamt des Landkreises Vechta und vom Lohner Jugendtreff e.V. und den Leiterinnen der Lohner Grundschulen geführt. Dabei wurde deutlich, dass die angedachte Veränderung der Betreuungsangebote ohne weiteres nicht möglich ist bzw. im Zusammenhang mit einer voraussichtlich flächendeckenden Einführung der Offenen Ganztagsschule zum 01.08.2012 und der damit verbundenen Veränderung der Schulkindbetreuung zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll erscheint. Einerseits verringern sich die Zahl der vom Jugendamt zugewiesenen Kinder mit besonderem Förderbedarf und damit auch die Höhe der finanziellen Zuwendungen, andererseits widerspricht der Umbau von Betreuungsangeboten in Jahresfrist einer notwendigen Kontinuität von Betreuungsangeboten.

Aufgrund von Anmeldungen beim Lohner Jugendtreff e.V. ist offensichtlich, dass noch Betreuungsbedarf für Schulkinder besteht, der auch nicht ohne weiteres über den Hort der Kirchengemeinde St. Gertrud gedeckt werden kann. In Zusammenarbeit von Lohner Jugendtreff e.V., Familienbüro und Jugendamt soll nun der unabweisbare Betreuungsbedarf festgestellt werden. Dann soll entschieden werden, ob noch eine weitere Gruppe „Mittagstisch mit pädagogischer Betreuung“ eingerichtet wird.

Die Finanzierung des Betreuungsangebotes soll durch eine Anhebung der Elternbeiträge entsprechend der Beitragsordnung der Kirche verbessert werden. Sofern die dann zur Verfügung stehenden Mittel nicht zur Finanzierung des Angebotes für die Schulkindbetreuung ausreichen, ist über die Bereitstellung weiterer Mittel zu beraten.

Das Betreuungsangebot für Schulkinder für die Zeit ab 01.08.2012 soll in den nächsten Monaten in Zusammenarbeit mit den Grundschulen neu konzipiert werden.

 

Beratungsverlauf:

 

Auf Nachfrage erläuterte die Verwaltung, dass die Verantwortung für die Bereitstellung von Schulkinderbetreuungsplätzen letztendlich beim Landkreis liegt, da dieser der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist.