Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussempfehlung:

 

Es wird empfohlen, der überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 89 NGO zuzustimmen.


Sachverhalt:

 

Die Haushaltsansätze im Budget B1/04 betrugen für das Jahr 2010

 

Sachkonto

Bezeichnung

Ansatz

Aufwand

4212080

Unterh. d. sonst. unbew. Vermögens

2.000,00 €

4.669,94 €

4212081

Unterh. d. sonst. unbew. Vermögens

1.000,00 €

385,28 €

4221040

Unterh. d. sonst. bew. Vermögens

6.000,00 €

4.504,25 €

4222010

Erwerb geringw. Vermögensgegenst.

6.000,00 €

4.420,09 €

4271050

Bes. Verw.- u. Betr.aufw.

2.000,00 €

11.819,25 €

4431050

Geschäftsaufwendungen

10.000,00 €

8.691,88 €

 

Summe

27.000,00 €

34.490,69 €

 

Überplanmäßige Aufwendungen                                                              7.490,69 €

 

Die Mehrkosten sind insbesondere beim Sachkonto 4271050 und hier für Reinigungsleistungen und Reinigungsmittel entstanden.

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen waren unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.

 

Ergänzend wurde verwaltungsseitig berichtet, dass für das Waldbad im Jahr 2010 den Aufwendungen von 433.850,08 € Erträge von 118.429,13 € gegenüberstanden und sich daraus ein Defizit von 315.420,95 € ergab.