Sitzung: 17.05.2011 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 20/097/2011
Beschlussempfehlung:
Es wird empfohlen, der überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 89 NGO zuzustimmen.
Sachverhalt:
Die Haushaltsansätze im Budget B1/04 betrugen für das Jahr 2010
Sachkonto |
Bezeichnung |
Ansatz |
Aufwand |
4212080 |
Unterh. d. sonst. unbew. Vermögens |
2.000,00 € |
4.669,94 € |
4212081 |
Unterh. d. sonst. unbew. Vermögens |
1.000,00 € |
385,28 € |
4221040 |
Unterh. d. sonst. bew. Vermögens |
6.000,00 € |
4.504,25 € |
4222010 |
Erwerb geringw. Vermögensgegenst. |
6.000,00 € |
4.420,09 € |
4271050 |
Bes. Verw.- u. Betr.aufw. |
2.000,00 € |
11.819,25 € |
4431050 |
Geschäftsaufwendungen |
10.000,00 € |
8.691,88 € |
|
Summe |
27.000,00 € |
34.490,69 € |
Überplanmäßige Aufwendungen 7.490,69
€
Die Mehrkosten sind insbesondere beim Sachkonto 4271050 und hier für Reinigungsleistungen und Reinigungsmittel entstanden.
Die überplanmäßigen Aufwendungen waren unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.
Ergänzend wurde verwaltungsseitig berichtet, dass für das Waldbad im Jahr 2010 den Aufwendungen von 433.850,08 € Erträge von 118.429,13 € gegenüberstanden und sich daraus ein Defizit von 315.420,95 € ergab.