Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussempfehlung:

 

Es wird empfohlen, der überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 89 NGO zuzustimmen.

 


Sachverhalt:

 

Die Haushaltsansätze im Budget B5 / 05 betrugen für das Jahr 2010

 

Sachkonto

Bezeichnung

Ansatz

Aufwand

4339000

Sonst. soziale Leistungen

500.000,00 €

541.199,00 €

4454000

Erstatt. a. d. sonst. öffentl.

2.000,00 €

29,50 €

 

Summe

502.000,00 €

541.228,50 €

 

Überplanmäßige Aufwendungen                                                            39.228,50 €

 

Wohngeldzahlungen werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen geleistet und sind im Jahr 2010 gestiegen. Die Aufwendungen werden der Stadt Lohne vom Land erstattet.

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen waren unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.

 

Die Anzahl der Wohngeldempfänger betrug im Jahr 2010 rd. 450 und bewegt sich seit Jahren auf diesem Niveau. Die erhöhten Aufwendungen beruhen auf gesetzlichen Änderungen im Jahr 2009.