Sitzung: 17.05.2011 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 20/098/2011
Beschlussempfehlung:
Es wird empfohlen, der überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 89 NGO zuzustimmen.
Sachverhalt:
Die Haushaltsansätze im Budget B5 / 05 betrugen für das Jahr 2010
Sachkonto |
Bezeichnung |
Ansatz |
Aufwand |
4339000 |
Sonst. soziale Leistungen |
500.000,00 € |
541.199,00 € |
4454000 |
Erstatt. a. d. sonst. öffentl. |
2.000,00 € |
29,50 € |
|
Summe |
502.000,00 € |
541.228,50 € |
Überplanmäßige Aufwendungen 39.228,50
€
Wohngeldzahlungen werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen geleistet und sind im Jahr 2010 gestiegen. Die Aufwendungen werden der Stadt Lohne vom Land erstattet.
Die überplanmäßigen Aufwendungen waren unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.
Die Anzahl der Wohngeldempfänger betrug im Jahr 2010 rd. 450 und bewegt sich seit Jahren auf diesem Niveau. Die erhöhten Aufwendungen beruhen auf gesetzlichen Änderungen im Jahr 2009.