Sitzung: 17.05.2011 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 20/099/2011
Beschlussempfehlung:
Es wird empfohlen, der überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 89 NGO zuzustimmen.
Sachverhalt:
Die Haushaltsansätze im Budget B2 / 02 betrugen für das Jahr 2010
Sachkonto |
Bezeichnung |
Ansatz |
Aufwand |
4231000 |
Mieten und Pachten |
29.000,00 € |
35.921,22 € |
4431000 |
Geschäftsaufwendungen |
6.000,00 € |
6.237,37 € |
|
Summe |
35.000,00 € |
42.158,59 € |
Überplanmäßige Aufwendungen 7.158,59
€
Durch verschiedene Miet- und Pachtzahlungen wurde der geschätzte Haushaltsansatz leicht überschritten.
Die überplanmäßigen Aufwendungen waren unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.