Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussempfehlung:

 

Es wird empfohlen, der überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 89 NGO zuzustimmen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Haushaltsansätze im Budget B2 / 02 betrugen für das Jahr 2010

 

Sachkonto

Bezeichnung

Ansatz

Aufwand

4231000

Mieten und Pachten

29.000,00 €

35.921,22 €

4431000

Geschäftsaufwendungen

6.000,00 €

6.237,37 €

 

Summe

35.000,00 €

42.158,59 €

 

Überplanmäßige Aufwendungen                                                              7.158,59 €

 

Durch verschiedene Miet- und Pachtzahlungen wurde der geschätzte Haushaltsansatz leicht überschritten.

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen waren unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.