Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussempfehlung:

 

Es wird empfohlen, der überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 89 NGO zuzustimmen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Haushaltsansätze im Budget B6 / 01 betrugen für das Jahr 2010

 

Sachkonto

Bezeichnung

Ansatz

Aufwand

4271000

Besondere Verw. u. Betriebsaufw.

107.000,00 €

113.501,05 €

4291010

Kosten der Ortsplanung

230.000,00 €

265.538,01 €

4271020

Kosten Märkte

23.000,00 €

20.872,25 €

4271060

Aufwendungen Wochenmärkte

10.000,00 €

5.421,88 €

4212000

Unterhalt. Des sonst. unbeweg. Vermögen

30.000,00 €

18.956,70 €

4221000

Unterhalt. beweglichen Vermögen

4.000,00 €

159,07 €

4222000

Erwerb geringw. Vermögensgegenstände

3.000,00 €

48,79 €

 

Summe

407.000,00 €

424.497,71 €

 

Überplanmäßige Aufwendungen                                                                   17.497,71 €

 

Höhere Aufwendungen sind durch Kosten für die Aufstellung verschiedener Bebauungspläne entstanden.

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen waren unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.