Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Es wird vorgeschlagen, dem Schützenverein Bokern-Märschendorf e.V. für die Renovierung des Luftgewehrstandes zu den Investitionen in Höhe von 28.000,00 € einen Zuschuss in Höhe von 50 % = 14.000,00 € als Festbetrag zu gewähren. Sollte der Abruf dieser Mittel vor der haushaltsmäßigen Beordnung im Nachtragshaushalt erfolgen, wird einer außerplanmäßigen Auszahlung zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Der Schützenverein Bokern-Märschendorf e.V. plant die Renovierung des über 30 Jahre alten Luftgewehrstandes, um den Raum und die Technik an den heutigen Standard anzupassen. Vorgesehen ist, den Raum mit einem Aufwand von rd. 5.000,00 € zu überholen und in eine elektronische Meyton-Luftgewehranlage (7 Stände) rd. 23.000,00 € zu investieren, um die Schießanlage auf den heutigen Stand der Technik zu bringen.

 

Eine Bezuschussung nicht namentlich genannter Vereine erfolgt nach den Sportförderrichtlinien durch Einzelbeschluss. In der Vergangenheit wurden bei Förderanträgen von Schützenvereinen diese Richtlinien angewandt. Eine solche Verfahrensweise ist auch beim vorliegenden Antrag sachgerecht, zumal es sich um die Sporteinrichtung „Schießsportanlage“ handelt.

 

Der Zuschuss der Stadt Lohne würde hiernach 50 % von 28.000,00 € = 14.000,00 € als Festbetrag betragen. Die restlichen Mittel werden vom Verein aufgebracht.

 

Die Haushaltsmittel für die außerplanmäßige Auszahlung sind im Nachtragshaushalt bereitzustellen. Der Ergebnishaushalt wird jährlich mit 466,66 (Auflösung, Investitionsvorschuss, 30 Jahre) belastet.

 

Nach verwaltungsseitiger Erläuterung wurde dem Antrag ohne weitere Diskussion zugestimmt.