Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 2

Beschlussempfehlung:

 

a)      Der Rat der Stadt Lohne stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zu.

 

b)      Der Rat der Stadt Lohne beschließt den Bebauungsplan Nr. 25 - 3. Änderung für den Bereich Ehrendorf/Lindenweg der Stadt Lohne mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung sowie die Begründung hierzu.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 - 3. Änderung für den Bereich Ehrendorf/Lindenweg sowie die Begründung hierzu in der Zeit vom 21.03.2011 bis zum 27.04.2011 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegen haben.

 

Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.

 

 

Landkreis Vechta vom 26.04.2011

 

Raumordnung

Der Anregung wird gefolgt. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.

 

Umweltschutz

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Vom Vorhabenträger wird der erforderliche Waldersatz über eine Walderhaltungsabgabe beglichen. Hierzu wird zwischen dem Vorhabenträger, der Stadt Lohne und dem Landkreis Vechta ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen wird Rechnung getragen. Eine Beseitigung der Gehölze erfolgt ausschließlich außerhalb der Sommerlebenszeit der Fledermäuse sowie außerhalb der Brutperiode der Vögel. Hierzu wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.

 

Immissionsschutz

Der Hinweis zum Schutz der Außenwohnbereiche wird zur Kenntnis genommen. Im Bebauungsplan wird bereits unter Nr. 8 festgesetzt, dass die Fenster von Schlaf- und Ruheräumen auf der lärmabgewandten Gebäudeseite angeordnet werden können. Die Begründung wird um den Hinweis ergänzt, dass diese Möglichkeit auch für Außenwohnbereiche (Terrassen, Balkone etc) entsprechend anzuwenden ist.

 

Planentwurf

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Festsetzung Nr. 2 wird redaktionell geändert. Der geplante Mülltonnenstandplatz wird in der Begründung näher erläutert.

 

 

Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband vom 15.04.2011

 

Die Hinweise des OOWV werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Baumaßnahmen berücksichtigt.

 

 

Freiwillige Feuerwehren der Stadt Lohne vom 21.03.2011

 

Der Hinweis der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Lohne wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH

 

Der Hinweis der Deutschen Telekom wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Baumaßnahmen berücksichtigt.

 

 

Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH vom 20.04.2011

 

Die Hinweise der Kabel Deutschland GmbH werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Baumaßnahmen berücksichtigt.

 

 

Bürger 1 vom 25.03.2011

 

Die vorgetragene Anregung wird zur Kenntnis genommen.

 

Bei der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenverkehrsfläche im Bereich des Flurstückes 60, Flur 43 der Gemarkung Lohne handelt es sich um eine private Wegefläche. Sie wurde in der Planzeichnung mit der Beschriftung „Privatweg“ gekennzeichnet und ist darüber hinaus gegenüber der öffentlichen Straßenverkehrsfläche des Lindenweges durch eine Straßenbegrenzungslinie deutlich abgegrenzt. Die Eigentumsverhältnisse werden durch die vorliegende Planung nicht berührt.

 

 

Auf entsprechende Anfrage erläuterte die Verwaltung, dass hinsichtlich der privaten Wegefläche zwischenzeitlich eine Vereinbarung zwischen den anliegenden Grundstückseigentümern über dessen Nutzung geschlossen wurde.

 

Weiter wurde von der Verwaltung erläutert, dass der zu ersetzende Wald vom Landkreis Vechta als untere Waldbehörde gepflanzt wird und die Kosten vom Vorhabenträger zu tragen sind.

 

In diesem Zusammenhang erläuterte die Verwaltung, dass Wald nach dem Landeswaldgesetz eins zu eins auszugleichen ist. Der Kompensationsausgleich ist vorzunehmen, um die Versiegelung der Fläche durch die Bebauung auszugleichen.