Sitzung: 24.05.2011 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 2
Vorlage: 6/120/2011
Beschlussempfehlung:
a)
Der Rat
der Stadt Lohne stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während
der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange zu.
b)
Der Rat der Stadt Lohne beschließt den Bebauungsplan
Nr. 25 - 3. Änderung für den Bereich Ehrendorf/Lindenweg
der Stadt Lohne mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung sowie die Begründung
hierzu.
Die Verwaltung erläuterte, dass der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 - 3.
Änderung für den Bereich Ehrendorf/Lindenweg sowie die Begründung hierzu in der Zeit vom
21.03.2011 bis zum 27.04.2011 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegen
haben.
Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.
Landkreis Vechta vom 26.04.2011
Raumordnung
Der Anregung wird gefolgt. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.
Umweltschutz
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Vom Vorhabenträger wird der erforderliche Waldersatz über eine Walderhaltungsabgabe beglichen. Hierzu wird zwischen dem Vorhabenträger, der Stadt Lohne und dem Landkreis Vechta ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen wird Rechnung getragen. Eine Beseitigung der Gehölze erfolgt ausschließlich außerhalb der Sommerlebenszeit der Fledermäuse sowie außerhalb der Brutperiode der Vögel. Hierzu wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.
Immissionsschutz
Der Hinweis zum Schutz der Außenwohnbereiche wird zur Kenntnis genommen. Im Bebauungsplan wird bereits unter Nr. 8 festgesetzt, dass die Fenster von Schlaf- und Ruheräumen auf der lärmabgewandten Gebäudeseite angeordnet werden können. Die Begründung wird um den Hinweis ergänzt, dass diese Möglichkeit auch für Außenwohnbereiche (Terrassen, Balkone etc) entsprechend anzuwenden ist.
Planentwurf
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Festsetzung Nr. 2 wird redaktionell geändert. Der geplante Mülltonnenstandplatz wird in der Begründung näher erläutert.
Oldenburgisch-Ostfriesischer
Wasserverband vom 15.04.2011
Die Hinweise des OOWV werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der
Baumaßnahmen berücksichtigt.
Freiwillige Feuerwehren der Stadt
Lohne vom 21.03.2011
Der Hinweis der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Lohne wird zur
Kenntnis genommen.
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH
Der Hinweis der Deutschen Telekom wird zur Kenntnis genommen und im
Rahmen der Baumaßnahmen berücksichtigt.
Kabel Deutschland Vertrieb und
Service GmbH vom 20.04.2011
Die Hinweise der Kabel Deutschland GmbH werden zur Kenntnis genommen und
im Rahmen der Baumaßnahmen berücksichtigt.
Bürger 1 vom 25.03.2011
Die vorgetragene Anregung wird zur Kenntnis genommen.
Bei der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenverkehrsfläche im Bereich
des Flurstückes 60, Flur 43 der Gemarkung Lohne handelt es sich um eine private
Wegefläche. Sie wurde in der Planzeichnung mit der Beschriftung „Privatweg“
gekennzeichnet und ist darüber hinaus gegenüber der öffentlichen
Straßenverkehrsfläche des Lindenweges durch eine Straßenbegrenzungslinie
deutlich abgegrenzt. Die Eigentumsverhältnisse werden durch die vorliegende
Planung nicht berührt.
Auf entsprechende Anfrage erläuterte die Verwaltung, dass hinsichtlich
der privaten Wegefläche zwischenzeitlich eine Vereinbarung zwischen den
anliegenden Grundstückseigentümern über dessen Nutzung geschlossen wurde.
Weiter wurde von der Verwaltung erläutert, dass der zu ersetzende Wald
vom Landkreis Vechta als untere Waldbehörde gepflanzt wird und die Kosten vom
Vorhabenträger zu tragen sind.
In diesem Zusammenhang erläuterte die Verwaltung, dass Wald nach dem
Landeswaldgesetz eins zu eins auszugleichen ist. Der Kompensationsausgleich ist
vorzunehmen, um die Versiegelung der Fläche durch die Bebauung auszugleichen.