Sitzung: 24.05.2011 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 6/121/2011
Beschlussempfehlung:
a)
Der Rat
der Stadt Lohne stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der
während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung
der öffentlichen und privaten Belange zu.
b)
Der Rat der Stadt Lohne beschließt die 64. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Lohne sowie die Begründung hierzu. Die
bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden mit Wirksamwerden der
64. Änderung des Flächennutzungsplanes im überplanten Bereich rechtsunwirksam.
Der Rat der Stadt Lohne beschließt den Bebauungsplan Nr. 135 für den Bereich
nördlich der Dinklager Straße / östlich des Bokhorster Dammes mit örtlichen
Bauvorschriften als Satzung sowie die Begründung hierzu.
Die Verwaltung erläuterte, dass die Entwürfe der 64. Änderung des
Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 135 für den Bereich
nördlich der Dinklager Straße / östlich des Bokhorster Dammes
in der Zeit vom 04.04.2011 bis zum 06.05.2011 im Rathaus der Stadt Lohne
öffentlich auslagen. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen
sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen
Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.
Landkreis Vechta vom 03.05.2011
Umweltschutz:
(betrifft 64. Änderung des
Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 135)
Den Anregungen zur Bewertung des
Planungszustandes nach dem Osnabrücker Kompensationsmodell sowie zur externen
Ausgleichsfläche wird gefolgt. Die Bilanzierung wird entsprechend geändert. Die
externen Ausgleichsflächen werden gemäß der geänderten Bilanzierung parzellenscharf
abgegrenzt und kartographisch dargestellt. Für die Kompensationsleistungen
steht der öffentliche, abgestimmte Kompensationsflächenpool der Flächenagentur zur
Verfügung.
(betrifft Bebauungsplan Nr.
135)
Der Hinweis zur Einstufung von zwei
Einzelbäumen sowie einer Feldhecke als geschützter Landschaftsbestandteil wird
zur Kenntnis genommen. Der Ausgleich hierfür findet in Abstimmung mit der
unteren Naturschutzbehörde auf der Maßnahmenfläche M3 statt. Auch die Überplanung
von ca. 73 m² Wallhecke wird auf der Maßnahmenfläche M3 ausgeglichen.
Begründung und Umweltbericht werden entsprechend überarbeitet. Für die
Überplanung der Wallhecke und der Einzelbäume wird eine Befreiung gem. § 67
Abs. 1 BNatSchG bei der unteren Naturschutzbehörde gestellt.
Wasserwirtschaft
(betrifft 64. Änderung des
Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 135)
Der
Hinweis zur Versickerung von nicht verunreinigtem Niederschlagswasser wird zur
Kenntnis genommen. Für die Einleitung in das Grundwasser ist eine Erlaubnis
gem. § 10 WHG beim Amt für Wasserwirtschaft zu beantragen. Hierfür ist der
Bauherr zuständig.
Dem
Hinweis zur Errichtung von baulichen Anlagen am Hopener Mühlenbach wird
gefolgt. Es wird ein entsprechender Hinweis in die Planzeichnung aufgenommen.
Planentwurf
(betrifft Bebauungsplan Nr.
135)
Die zu diesem Punkt vorgetragenen Hinweise sind für die Abwägung von
öffentlichen und privaten Belangen gem. § 1 Abs. 7 BauGB nicht
relevant und werden daher nicht in die Prüfung eingestellt.
Hinweise
(betrifft Bebauungsplan Nr.
135)
Der Hinweis zur Brandbekämpfung und zur Löschwasserversorgung wird zur
Kenntnis genommen. Vor Beginn der Baumaßnahmen erfolgt eine genaue Abstimmung
mit der zuständigen Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lohne.
Niedersächsische Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr vom 06.04.2011
Zu II.
Der Anregung wird gefolgt. Die Erschließung von Bauflächen außerhalb der
Ortsdurchfahrt erfolgt ausschließlich über vorhandene bzw. geplante
Erschließungsstraßen. Um weitere direkte Zufahrten auszuschließen, wird der
Hinweis in die Planzeichnung aufgenommen, dass Zufahrten im Einmündungsbereich
zur Landesstraße 845 nur mit Zustimmung der Niedersächsischen Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Osnabrück – zulässig sind.
Die Hinweise zum Bau des Knotenpunktes sowie zu den
Mehrunterhaltungskosten werden zur Kenntnis genommen. Vor Beginn der
Baumaßnahmen wird zwischen der Stadt Lohne und der Niedersächsischen
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eine entsprechende Vereinbarung gem.
§§ 34, 35 NStrG geschlossen.
Zu III.
Den Anregungen wird gefolgt. Die nachrichtlichen Hinweise werden in die
Planzeichnung aufgenommen.
Zu IV.
Der Anregung wurde bereits gefolgt. Zur Einpassung des Baugebietes in
die Eingangssituation des Stadtgebietes von Lohne werden örtliche Bauvorschriften
für Werbeanlagen erlassen. Zur Beschränkung der Anzahl möglicher, zulässiger
Werbeanlagen wird Fremdwerbung ausgeschlossen. Zulässig sind demzufolge nur
Werbeanlagen an der Stätte der Leistung. Der Ausschluss von Fremdwerbung
unterstützt das Planungsziel, dass die Anzahl der Anlagen begrenzt ist und
Verunstaltungen der Ortseingangssituation vermieden werden. Der Erlass dieser
Bauvorschrift erfolgt auf der Grundlage von § 49 Abs. 1 NBauO.
Oldenburgisch-Ostfriesischer
Wasserverband vom 20.04.2011
Trinkwasser
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Leitungen befinden sie
sich innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche, so dass weitere Maßnahmen bzw.
Festsetzungen zur Sicherung bzw. Erreichbarkeit nicht getroffen werden müssen.
Die Hinweise zum Umgang mit den Leitungen (keine Bepflanzung, Beachtung der DIN
1998 und des DVGW Arbeitsblatt W 400-1) wurden bereits in die Begründung zum
Bebauungsplan übernommen. Die Hinweise zu den Unterflurhydranten werden zur
Kenntnis genommen. Die Beachtung dieser Hinweise kann jedoch erst auf der Ebene
der Erschließungsplanung erfolgen.
Abwasser
A Schmutzwasser
Die Hinweise zur Schmutzwasserentsorgung sind im Rahmen der
Erschließungsplanung zu beachten. Das Planungsgebiet soll an die zentrale
Schmutzwasserversorgung des OOWV angeschlossen werden. Inwieweit vorhandene
Pumpstationen und Druckleitungen aufgerüstet werden müssen, wird sich im
Verlauf der sich anschließenden Detailplanungen ergeben. Der Standort eines
Pumpwerkes mit ca. 30 m² Fläche ist im Planungsgebiet grundsätzlich möglich.
Der genaue Standort wird in Absprache mit dem OOWV im Rahmen der Erschließungsplanung
festgelegt.
B Oberflächenwasser
Die Hinweise zur Oberflächenentwässerung werden zur Kenntnis genommen. Ein
entsprechendes Entwässerungskonzept ist vertragsgemäß durch den OOWV zu erstellen.
Weiterhin wird zur Sicherung der Oberflächenentwässerung im Bebauungsplan geregelt,
dass das auf den Privatgrundstücken anfallende Oberflächenwasser auf diesen
direkt zu versickern ist. Für die Einleitung in das Grundwasser ist eine
Erlaubnis gem. § 10 WHG beim Amt für Wasserwirtschaft zu beantragen. Hierfür
ist der Bauherr zuständig.
Landwirtschaftskammer
Niedersachsen, Bezirksstelle Oldenburg-Süd vom 26.04.2011
Die Hinweise zu den Immissionen werden zur Kenntnis genommen. In dem
vorliegenden „Gutachten zu Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche
Betriebe im Rahmen der Bauleitplanung für das Plangebiet 135 in Lohne“ des TÜV
Nord ist der angrenzende landwirtschaftliche Betrieb in vollem Umfang berücksichtigt.
Aufgenommen wurden zusätzlich die Erweiterungsabsichten des Betriebes, die sich
bereits im Antragsverfahren befinden. Das Ergebnis des Geruchsgutachtens dient
als Grundlage für den Entwurf des Bebauungsplanes. Insofern entspricht die
Planung der Anforderung an Bauleitplanung, die realistischen,
betriebswirtschaftlich vernünftigen Entwicklungen benachbarter
landwirtschaftlicher Betriebe zu berücksichtigen.
In Gewerbegebieten sind Geruchsbelastungen von max. 15 % an
Jahresstunden zulässig. Dieser Wert wird lediglich in einem kleinen Bereich im
Nordosten des Plangebietes mit max. 18 % überschritten. Dort, wo der
Immissions(grenz)wert der GIRL überschritten ist, wären an Wohnhäusern und
Arbeitsplätzen bei Ausweisung eines Gewerbegebietes erhebliche Belästigungen im
Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetztes zu erwarten. Zulässig sind deshalb
in diesem Bereich nur Lagerhallen ohne ständige Arbeitsplätze, Parklätze und
Zuwegungen.
Landwirtschaftskammer
Niedersachsen, Forstamt Oldenburg vom 05.05.2011
Der Hinweis wird zur Kenntnis
genommen. Die betroffene Waldfläche wird im Planungsgebiet innerhalb der
Maßnahmenfläche M3 aufgeforstet.
Freiwillige Feuerwehren der
Stadt Lohne vom 26.04.2011
Der Hinweis der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Lohne wird zur
Kenntnis genommen und im Rahmen der Baumaßnahmen berücksichtigt.
EWE NETZ vom 09.05.2011
Die Hinweise der EWE NETZ werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der
Baumaßnahmen berücksichtigt.
Deutsche Telekom
Netzproduktion GmbH vom 13.04.2011
Der Hinweis der Deutschen Telekom wird zur Kenntnis genommen und im
Rahmen der Baumaßnahmen berücksichtigt.
Bürger 1 vom 14.04.2011
Die Anregung, die beiden Flurstücke 113/8 und 106/8 der Flur 49 weiterhin
mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Geräten befahren zu können, wird zur
Kenntnis genommen. Die Erschließung des Planungsgebietes erfolgt über eine neu
anzulegende Erschließungsstraße, die den Bokhorster Damm mit der Dinklager
Straße (L 845) verbindet. Von dieser Straße aus sollen auch die Flurstücke
113/8 und 106/8 der Flur 49 erschlossen werden. Der südliche Bereich der Straße
Bokhorster Damm wird als Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“
festgesetzt, um den motorisierten Verkehr über den neuen Knotenpunkt auf die
Dinklager Straße (L 845) zu leiten. Zudem soll die Planung gewährleisten, dass
die Anforderungen an Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs
gewahrt werden und Unfallschwerpunkte im Bereich der Dinklager Straße (L 845)
zukünftig vermieden werden.
Der Hinweis zur Nutzung des auf der Maßnahmenfläche M1 anfallenden
Holzes wird zur Kenntnis genommen. Eine verbindliche Regelung kann im Rahmen
der vorliegenden Bauleitplanung jedoch nicht erfolgen. Hierzu ist gegebenenfalls
eine entsprechende Vereinbarung mit dem neuen Grundstückseigentümer zu treffen.
Die Verwaltung erläuterte auf entsprechende Anfrage, dass nicht alle Ausgleichsmaßnahmen auf der Fläche M3 durchgeführt werden können. Die restliche Ausgleich erfolgt über den Kompensationspool der Flächenagentur.
Ein Ausschussmitglied regte an, die Erschließung der Flurstücke 113/8 und 106/8 durch entsprechende Verkehrszeichen (landwirtschaftlicher Verkehr frei) zuzulassen. Von der Verwaltung wurde dazu erläutert, dass eine solche Regelung kaum zu überwachen und der Verkehrssicherheit auf der Dinklager Straße auch nicht dienlich sei.