Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne beschließt die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76 für den Bereich Wicheler Flur. Die Planungskosten sowie die Kosten für Fachgutachten mit Ausnahme der Kosten für die erforderlichen Bodenuntersuchungen sind von den Antragstellern zu tragen.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass für den Bereich nördlich der Straße Wicheler Flur der Bebauungsplan Nr. 76 gilt, der seit dem Jahre 1986 rechtsverbindlich ist. Die Wohnbebauung entlang der Straßen Wicheler Flur und Meistermannsweg ist im Bebauungsplan Nr. 76 als Kleinsiedlungsgebiet gem. § 2 BauNVO festgesetzt.

 

Die Eigentümer der Grundstücke Wicheler Flur Nr. 7, 9, 11, 13, 15, 17, 19, 21 und 23 beantragen, dass der 30 m tiefe Bauteppich vergrößert wird, um die Grundstücke in den rückwärtigen Bereichen baulich besser ausnutzen zu können. Im Rahmen einer Bebauungsplanänderung ist grundsätzlich nachzuweisen, dass die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt werden. Welche Fachgutachten für die Änderungsplanung erforderlich sind, ist in Abstimmung mit den zuständigen Behörden zu klären. Die Planungskosten sowie die Kosten für Fachgutachten sind von den Antragstellern zu tragen.

 

Die Verwaltung erläuterte, dass angrenzend an dem Plangebiet Müllablagerungen vorhanden sind die es erforderlich machen, Bodenuntersuchungen vorzunehmen. Die Kosten für diese Untersuchungen sollten von der Stadt getragen werden. Auf entsprechende Nachfrage wurde mitgeteilt, dass über die Höhe der Kosten z. Zt. keine konkreten Angaben gemacht werden können.