Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu dem Neubau von zwei Freilaufställen (Nr. 4 und 5) sowie zur Instandsetzung des Gebäudes Nr. 13 wird erteilt.


Zu den Baumaßnahmen auf diesem Grundstück fand am 12.04.2011 eine Ortsbesichtigung statt, bei der auch die Gesamtnutzung des Areals erläutert wurde.

 

Der Landkreis Vechta hat für die Nutzungsänderung eines Hühnerstalles zu einem Pferdestall (Gebäude Nr. 9) sowie für das Aufstellen eines Führringes und den Neubau einer Festmistplatte mit Bescheid vom 29.04.2011 (Az. 63.04239-2010-09) die Baugenehmigung erteilt.

 

Darüber hinaus beantragt der Eigentümer, die ehemaligen Hähnchenmastställe Nr. 4 und 5 abzubrechen und an dieser Stelle zwei Freilaufhallen für Pferde zu errichten. Die Errichtung der Hallen ist nicht mit einer Erhöhung der Tierplätze verbunden. Auf den Dächern der Hallen sollen Photovoltaikanlagen installiert werden. Außerdem ist eine Instandsetzung der vorhandenen Lagerhalle (Gebäude Nr. 13) beantragt.

 

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Pferdezucht, die als Nebenerwerbsbetrieb grundsätzlich zur Landwirtschaft gehört und damit gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB im Außenbereich privilegiert zulässig ist. Die vorgenannte dienende Funktion wurde von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bestätigt. Da die Anzahl der Tierplätze nicht erhöht wird, sind zusätzliche Geruchsbelästigungen nicht zu erwarten.