Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschlussvorschlag:

 

Dem Aufstellen von Holzskulpturen in Hopen wird zugestimmt. Eine Vereinbarung über Anzahl, Dauer und Örtlichkeiten ist abzuschließen.


Zwei Lohner Bürger, die bereits seit längerer Zeit Holzskulpturen (Tiermotive sowie abstrakte Objekte) herstellen, haben in einer Anfrage an die Verwaltung ihren Wunsch geäußert, in Hopen im Bereich der Regenrückhaltebecken ihre Holzskulpturen aufstellen zu können. Es würde damit im Bereich der Burg Hopen eine Art „Skulpturenpark“ entstehen, der u.a. die Attraktivität des Lohner Naherholungsgebietes Hopen – Zerhusen steigern könnte. Skulpturenparks/-gärten haben sich nicht nur in großen Städten wie Köln und Berlin, sondern auch in Dörfern wie Hude, Beverstedt-Wellen, etc. als kulturelle Events etabliert. Auch in der Lohner Nachbarschaft am Schweizer Haus ist ein Skulpturengarten eröffnet worden.

 

Stadtoberamtsrat Kröger erläuterte, dass die Skulpturen im Eigentum der Künstler bleiben und diese auch für die Pflege und ggfs. Beseitigung von Schäden verantwortlich sind. Zur Umsetzung soll eine Sondernutzungsvereinbarung abgeschlossen werden. Auf die Frage nach Bildern der Kunstwerke wurde verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass die Künstler bekannt sind und ihre Skulpturen beispielsweise auf ihren Grundstücken ausstellen. Ein Sprecher wandte ein, dass notfalls im Einzelfall Kunstgegenstände auch wieder entfernt werden können. Ein entsprechender Widerrufsvorbehalt könne vertraglich geregelt werden. Auf die Frage nach der Schaffung eines Präzedenzfalles erläuterte Bürgermeister Niesel, dass es sich in diesem Fall um eine kunstgewerbliche Nutzung handelt, so dass weitere Anfragen eingegrenzt werden. Er äußerte jedoch die Sorge, dass der Bereich der Teiche möglicherweise seinen Charakter als Naturraum verändert, nicht mehr als Natur und Landschaft erlebt wird, sondern stärker als kunstgewerblicher Raum. Er regte daher an, Skulpturen eher abseits der Teiche aufzustellen, beispielsweise auf einer Wiese, die von der Bahnlinie aus von Zugfahrgäste eingesehen werden kann. Denkbar ist auch die Schaffung von Wegen zu den Skulpturen. Alternativ wurde das Waldstück gegenüber dem Grundstück des Künstlers Rönnau genannt oder der Platz entlang des Weges zu dessen Grundstück sowie die dortige Wiese.

 

Im weiteren Verlauf der Diskussion wurde außerdem vorgeschlagen, die Zahl der Skulpturen einzuschränken und Standorte ggfs. auch mit Unterstützung eines Landschaftsplaners festzulegen.