Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschlussvorschlag:

 

In Abstimmung mit dem Investor kann auf dem Grundstück an der Klapphakenstraße eine Kindertagesstätte mit bis zu drei Gruppen errichtet werden. Die Verwaltung wird mit der Auswahl eines Trägers beauftragt und kann im Interesse der Trägervielfalt auch einen neuen Interessenten auswählen.


Sachverhalt:

 

In der Vergangenheit ist in verschiedenen Sitzungen über die Anmeldesituation und die Bedarfsentwicklung in den Kindertagesstätten berichtet worden. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass für unter Dreijährige noch ein Bedarf an Plätzen gegeben ist (vgl. z.B. Vorlage 51/036/2010). Konkrete Maßnahmen zur Deckung dieses Bedarfs wurden bisher nicht geplant.

Da ab August 2013 für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gegeben ist, wird sich die Nachfrage nach Betreuungsplätzen erhöhen. Bundesweit sollen – als Richtwert – für 35 % der unter Dreijährigen Plätze in Krippen oder in der Tagespflege zur Verfügung gestellt werden. Dies würde für Lohne 274 Plätze bedeuten. Aktuelle Umfragen gehen indes davon aus, dass möglicherweise über 60 % der Eltern von ihrem Rechts-anspruch Gebrauch machen werden. In diesem Fall würden in Lohne für zwei Jahrgänge zusätzlich rund 130 Plätze benötigt (insgesamt also mehr als 400 Plätze). Diese Betreuungsplätze können in den vorhandenen Kindertagesstätten voraussichtlich auch dann nicht zur Verfügung gestellt werden, wenn Kindergartengruppen in Krippengruppen oder altersübergreifende Gruppen umgewandelt werden. Die aktuellen Anmeldezahlen für das nächste Kindergartenjahr 2011/2012 werden nach Möglichkeit in der Sitzung vorgestellt.

Im Rahmen des Bauprojektes „Neues Wohnquartier in Lohne“ an der Klapphakenstraße ist auch die Errichtung eines separaten Gebäudes zur Kinderbetreuung möglich. Es bietet sich an, durch den Investor ein Gebäude für zwei Krippengruppen oder aber auch für zwei Krippen- und eine Kindergartengruppe bauen zu lassen. Auf diese Weise könnten in zentraler Lage Krippenplätze geschaffen werden, die dem neuen Wohnquartier (mit voraussichtlich mehr als 50 Wohneinheiten), aber auch dem gesamten Innenstadtbereich zu Gute kommen würden. Hinsichtlich der baulichen Gestaltung des Krippengebäudes und der Mietkosten sind gesonderte Verhandlungen  mit dem zukünftigen Investor zu führen. Hierüber wird in den entsprechenden Fachausschüssen gesondert zu beraten sein.

Die Verwaltung sollte darüber hinaus beauftragt werden, einen geeigneten Träger für diese Einrichtung auszuwählen; im Interesse einer Trägervielfalt ggf. auch nach einer vorherigen Ausschreibung.

 

Beratungsverlauf:

 

Es wurde nachgefragt, ob eine Kindertagesstätte nun kommen soll oder nicht, weil nur von „kann“ die Rede ist. Der Bürgermeister erläuterte, dass die Gespräche mit den Investoren entsprechend geführt werden und die Errichtung einer Kindertagesstätte feste Absicht ist.