Sitzung: 16.08.2011 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Soziales
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 20/109/2011
Sachverhalt:
In § 21 der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) ist zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Kommune entsprechend den örtlichen Bedürfnissen u. a. ein Controlling mit einem unterjährigen Berichtswesen geregelt. Hiermit soll die Möglichkeit eröffnet werden, notfalls Korrekturen in der Haushaltsführung vorzunehmen. Zum Stichtag 31.07.2011 ergibt sich folgender Stand der Haushaltsausführung:
Ergebnishaushalt |
Haushaltsplan einschl.
Nachtrag |
Stand 31.07.2011 |
Stand 31.07.2010 |
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Ordentliche Erträge |
35.807.600,00 |
€ |
19.771.633,00 |
€ |
23.068.284,00 |
€ |
davon |
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Gewerbesteuer |
17.000.000,00 |
€ |
10.114.896,00 |
€ |
12.623.417,00 |
€ |
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Ordentliche Aufwendungen |
35.807.600,00 |
€ |
17.007.885,00 |
€ |
17.876.836,00 |
€ |
Außerordentliche Erträge |
800.000,00 |
€ |
622.589,00 |
€ |
904.841,00 |
€ |
Außerordentliche Aufwendungen |
450.000,00 |
€ |
9.523,00 |
€ |
1.074,00 |
€ |
Finanzhaushalt |
Haushaltsplan |
Stand 31.07.2011 |
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Stand 31.07.2010 |
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Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
33.965.500,00 |
€ |
20.818.473,00 |
€ |
18.244.128,00 |
€ |
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Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
30.250.400,00 |
€ |
19.125.098,00 |
€ |
20.524.397,00 |
€ |
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Einzahlungen für Investitionstätigkeit |
5.907.000,00 |
€ |
3.140.982,00 |
€ |
2.682.496,00 |
€ |
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Auszahlungen für Investitionstätigkeit |
7.254.000,00 |
€ |
2.620.000,00 |
€ |
2.558.893,00 |
€ |
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Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit |
71.000,00 |
€ |
44.185,00 |
€ |
0,00 |
€ |
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Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit |
80.000,00 |
€ |
76.866,00 |
€ |
64.855,00 |
€ |
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Anmerkungen
- Die Forderungen aus der Gewerbesteuer in Höhe von z. Zt. 10.114.896,00 Euro (bisher festgesetzte Nachzahlungen für vergangene Jahre und die bislang festgesetzten Vorauszahlungen 1. u. 2. Rate für 2011) liegen im Bereich des geplanten Haushaltssolls von 17,0 Mio. Euro. Werden die 3. u. 4. Rate der Vorausauszahlungen 2011 in das Ergebnis mit einbezogen, betragen die Forderungen aus der Gewerbesteuer z. Zt. ca. 17,3 Mio. € und erreichen den geplanten Haushaltsansatz. Die Abweichung in Höhe von ca. 2,5 Mio. liegt darin begründet, dass zum Vorjahreszeitpunkt die Vorauszahlungen für viele Unternehmen noch zu hoch angesetzt waren und im Laufe des zweiten Halbjahres 2010 durch entsprechende Anpassungen herabgesetzt wurden.
- Nichtzahlungswirksame Vorgänge (Abschreibungen, Rückstellungen) wurden bisher im Jahr 2011 nicht verbucht.
- Im Laufe des Jahres eingetretene wesentliche Änderungen bei verschiedenen Ertrags- und Aufwandsansätzen sowie bei Investitionen wurden im Nachtragshaushalt bereinigt.
- Die Liquidität d. h. die Fähigkeit der Stadt Lohne zu jeder Zeit ihren Zahlungsverpflichtungen termingerecht und vollständig nachzukommen ist auch ohne Kassenkredite gegeben.
Der Bericht wurde zur Kenntnis genommen.