Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

In § 21 der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) ist zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Kommune entsprechend den örtlichen Bedürfnissen u. a. ein Controlling mit einem unterjährigen Berichtswesen geregelt. Hiermit soll die Möglichkeit eröffnet werden, notfalls Korrekturen in der Haushaltsführung vorzunehmen. Zum Stichtag 31.07.2011 ergibt sich folgender Stand der Haushaltsausführung:

 

Ergebnishaushalt

Haushaltsplan

einschl. Nachtrag

Stand 31.07.2011

Stand 31.07.2010

Ordentliche Erträge

35.807.600,00

19.771.633,00

23.068.284,00

davon

 

 

 

 

 

 

Gewerbesteuer

17.000.000,00

10.114.896,00

12.623.417,00

 

 

 

 

 

 

 

Ordentliche Aufwendungen

35.807.600,00

17.007.885,00

17.876.836,00

Außerordentliche Erträge

800.000,00

622.589,00

904.841,00

Außerordentliche Aufwendungen

450.000,00

9.523,00

1.074,00

 

Finanzhaushalt

Haushaltsplan

Stand 31.07.2011

 

Stand 31.07.2010

 

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

33.965.500,00

20.818.473,00

18.244.128,00

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

30.250.400,00

19.125.098,00

20.524.397,00

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

5.907.000,00

3.140.982,00

2.682.496,00

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

7.254.000,00

2.620.000,00

2.558.893,00

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

71.000,00

44.185,00

0,00

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

80.000,00

76.866,00

64.855,00


 

 

Anmerkungen

 

-          Die Forderungen aus der Gewerbesteuer in Höhe von z. Zt. 10.114.896,00 Euro (bisher festgesetzte Nachzahlungen für vergangene Jahre und die bislang festgesetzten Vorauszahlungen 1. u. 2. Rate für 2011) liegen im Bereich des geplanten Haushaltssolls von 17,0 Mio. Euro. Werden die 3. u. 4. Rate der Vorausauszahlungen 2011 in das Ergebnis mit einbezogen, betragen die Forderungen aus der Gewerbesteuer z. Zt. ca. 17,3 Mio. € und erreichen den geplanten Haushaltsansatz. Die Abweichung in Höhe von ca. 2,5 Mio. liegt darin begründet, dass zum Vorjahreszeitpunkt die Vorauszahlungen für viele Unternehmen noch zu hoch angesetzt waren und im Laufe des zweiten Halbjahres 2010 durch entsprechende Anpassungen herabgesetzt wurden.

 

-          Nichtzahlungswirksame Vorgänge (Abschreibungen, Rückstellungen) wurden bisher im Jahr 2011 nicht verbucht.

 

-          Im Laufe des Jahres eingetretene wesentliche Änderungen bei verschiedenen Ertrags- und Aufwandsansätzen sowie bei Investitionen wurden im Nachtragshaushalt bereinigt.

 

-          Die Liquidität d. h. die Fähigkeit der Stadt Lohne zu jeder Zeit ihren Zahlungsverpflichtungen termingerecht und vollständig nachzukommen ist auch ohne Kassenkredite gegeben.

 

Der Bericht wurde zur Kenntnis genommen.