Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:


Die Vorlagen 51/002/2008 und 51/002/2008/1 „Einrichtung einer Großtagespflegestelle“ aus den Sitzungen am 22.01.08 und 03.04.08 wurden jeweils in die Fraktionen zurückverwiesen. Aus den Fraktionen wurden bisher keine konkreten Hinweise zur weiteren Bearbeitung dieser Angelegenheit gegeben.

Zwischenzeitlich haben sich die Tagesmütter, die sich zur Großtagespflegestelle zusammenschließen möchten, und die Eltern, die in der Großtagespflegestelle ein Kind betreuen lassen möchten, mit einem gemeinsamen Schreiben an die Stadt Lohne gewandt. Sie bitten insbesondere um eine Unterstützung wegen der Kosten für die Räumlichkeiten. Die Tagesmütter verweisen u.a. darauf, dass sie ohne fremde Räumlichkeiten keine Kinder in Tagespflege nehmen können, weil sie keine ausreichend große Wohnung zur Verfügung haben. Die Eltern teilen mit, dass sie möglicherweise ihren Arbeitsplatz aufgeben müssen, wenn die Betreuung durch die Tagesmutter nicht stattfinden kann.

Da Tagesmütter sich grundsätzlich zu einer Großtagespflegestelle zusammenschließen können und nur bestimmte Mindeststandards zu erfüllen sind (eine Genehmigung nach dem Kindertagesstättenrecht ist nicht erforderlich), kann letztlich die Einrichtung einer Großtagespflegestelle nicht verhindert werden. Vielmehr empfiehlt sich eine Unterstützung, weil sie im Vergleich zu Kinderkrippen und Kindergärten eine preisgünstige Alternative darstellt und in Einzelfällen auch eine individuell bedarfsgerechtere Betreuung ermöglicht.

Um zu vermeiden, dass die Tagesmütter die Tagespflege aufgrund fehlender Räumlichkeiten nicht übernehmen können, Eltern keine Betreuungsmöglichkeit für Ihre Kinder haben und Fördermittel aus dem Investitionsprogramm für die Kinderbetreuung verloren gehen, wurde eine vorläufige Entscheidung getroffen. Den Tagesmüttern werden die erforderlichen Räumlichkeiten im Hause Toppstr. 7 vorläufig kostenfrei und unmittelbar von der Stadt Lohne überlassen. Aus dem Investitionsprogramm werden soweit wie möglich Fördermittel beantragt.

Nach ersten Erfahrungen mit der Großtagespflegestelle wird das Thema Ende des Jahres bzw. Anfang nächsten Jahres wieder thematisiert, um eine endgültige Entscheidung zu treffen.

 

Beratungsverlauf:

Es gab verschiedene inhaltliche Nachfragen zum grundsätzlichen Verständnis der Kindertagespflege und der Großtagespflegestelle im speziellen. Es wurde dazu erläutert, dass es sich bei dieser Einrichtung um ein dauerhaftes Angebot handeln soll und das auch der Bundesgesetzgeber bemüht ist, die Ausbildung und Qualifikation der Tagesmütter zu verbessern und sich in Zukunft sogar ein Berufsbild der Tagesmutter ergeben soll. Auch in einer Großtagespflegestelle bleibt die typische Flexibilität der Kindertagespflege erhalten, auch wenn bis zu 3 Tagesmütter gleichzeitig bis zu 10 Kinder betreuen dürfen. Ein Ausschussmitglied schlug vor, dauerhaft einen Tagesmütterverein zu gründen, um verbesserte Strukturen vor Ort zu installieren, ein anderes Ausschussmitglied gab die wohnortnahe Versorgung mit Plätzen unter 3 Jahren zu bedenken und ob diese indirekte Bezuschussung nicht einen Nachteil für andere Tagesmütter darstelle, die zu Hause arbeiten.

Die Verwaltung erläuterte dazu, dass ein Gesamtkonzept zur wohnortnahen Betreuung in Arbeit ist und dass auch einzelne Kindertagespflegepersonen Anträge auf Investitionsmittel stellen können.