Sitzung: 20.05.2008 Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 51/002/2008/2
Sachverhalt:
Die Vorlagen 51/002/2008 und 51/002/2008/1 „Einrichtung einer
Großtagespflegestelle“ aus den Sitzungen am 22.01.08 und 03.04.08 wurden
jeweils in die Fraktionen zurückverwiesen. Aus den Fraktionen wurden bisher
keine konkreten Hinweise zur weiteren Bearbeitung dieser Angelegenheit gegeben.
Zwischenzeitlich haben sich die Tagesmütter, die sich zur Großtagespflegestelle
zusammenschließen möchten, und die Eltern, die in der Großtagespflegestelle ein
Kind betreuen lassen möchten, mit einem gemeinsamen Schreiben an die Stadt
Lohne gewandt. Sie bitten insbesondere um eine Unterstützung wegen der Kosten
für die Räumlichkeiten. Die Tagesmütter verweisen u.a. darauf, dass sie ohne
fremde Räumlichkeiten keine Kinder in Tagespflege nehmen können, weil sie keine
ausreichend große Wohnung zur Verfügung haben. Die Eltern teilen mit, dass sie
möglicherweise ihren Arbeitsplatz aufgeben müssen, wenn die Betreuung durch die
Tagesmutter nicht stattfinden kann.
Da Tagesmütter sich grundsätzlich zu einer Großtagespflegestelle
zusammenschließen können und nur bestimmte Mindeststandards zu erfüllen sind
(eine Genehmigung nach dem Kindertagesstättenrecht ist nicht erforderlich),
kann letztlich die Einrichtung einer Großtagespflegestelle nicht verhindert
werden. Vielmehr empfiehlt sich eine Unterstützung, weil sie im Vergleich zu
Kinderkrippen und Kindergärten eine preisgünstige Alternative darstellt und in
Einzelfällen auch eine individuell bedarfsgerechtere Betreuung ermöglicht.
Um zu vermeiden, dass die Tagesmütter die Tagespflege aufgrund fehlender
Räumlichkeiten nicht übernehmen können, Eltern keine Betreuungsmöglichkeit für
Ihre Kinder haben und Fördermittel aus dem Investitionsprogramm für die
Kinderbetreuung verloren gehen, wurde eine vorläufige Entscheidung getroffen.
Den Tagesmüttern werden die erforderlichen Räumlichkeiten im Hause Toppstr. 7
vorläufig kostenfrei und unmittelbar von der Stadt Lohne überlassen. Aus dem
Investitionsprogramm werden soweit wie möglich Fördermittel beantragt.
Nach ersten Erfahrungen mit der Großtagespflegestelle wird das Thema Ende des
Jahres bzw. Anfang nächsten Jahres wieder thematisiert, um eine endgültige
Entscheidung zu treffen.
Beratungsverlauf:
Es gab verschiedene inhaltliche Nachfragen zum grundsätzlichen Verständnis der Kindertagespflege und der Großtagespflegestelle im speziellen. Es wurde dazu erläutert, dass es sich bei dieser Einrichtung um ein dauerhaftes Angebot handeln soll und das auch der Bundesgesetzgeber bemüht ist, die Ausbildung und Qualifikation der Tagesmütter zu verbessern und sich in Zukunft sogar ein Berufsbild der Tagesmutter ergeben soll. Auch in einer Großtagespflegestelle bleibt die typische Flexibilität der Kindertagespflege erhalten, auch wenn bis zu 3 Tagesmütter gleichzeitig bis zu 10 Kinder betreuen dürfen. Ein Ausschussmitglied schlug vor, dauerhaft einen Tagesmütterverein zu gründen, um verbesserte Strukturen vor Ort zu installieren, ein anderes Ausschussmitglied gab die wohnortnahe Versorgung mit Plätzen unter 3 Jahren zu bedenken und ob diese indirekte Bezuschussung nicht einen Nachteil für andere Tagesmütter darstelle, die zu Hause arbeiten.
Die Verwaltung erläuterte dazu, dass ein Gesamtkonzept zur wohnortnahen Betreuung in Arbeit ist und dass auch einzelne Kindertagespflegepersonen Anträge auf Investitionsmittel stellen können.