Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

a.) Der Einrichtung einer Hortgruppe wird bei mindestens 10 verbindlichen Anmeldungen für einen vorübergehenden Zeitraum zustimmt. Die notwendigen Mittel für das Personal und Material sind zur Verfügung zu stellen. Die Örtlichkeit und die Trägerschaft der Gruppe werden kurzfristig geklärt.

b.) Die Förderung für die Projekte „Hausaufgabenhilfe“ und „Mittagstisch mit pädagogischer Betreuung“ des Lohner Jugendtreff e.V. werden vorerst bis 30.09.2009 fortgesetzt.


Sachverhalt:

 

Die Vorlage 51/012/2008 „Einrichtung einer Hortgruppe im Kindergarten St. Gertrud“ aus der Sitzung am 03.04.08 wurde in die Fraktionen zurückverwiesen.

Am 29.04.2008 wurden im Rahmen einer Informationsfahrt drei verschiedene Tageseinrichtungen für Kinder von der Einschulung bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres besichtigt: ein Hort in einer Grundschule, eine altersübergreifende Gruppe und ein Hort in einem Einfamilienhaus.  Das Fazit aus den Informationen ist:

§         Eine Schulkinderbetreuung (in einem Hort, einer altersübergreifenden Gruppe) ist als bedarfsgerechtes Angebot notwendig und hat eine steigende Nachfrage für Kinder im Grundschulalter (6 bis 10 Jahre alt).

§         Eine zeitlich begrenzte Hausaufgabenbetreuung ist fester Bestandteil des Angebotes. Sie ist jedoch keine Nachhilfe und entbindet Kinder und Eltern nicht von ihren Pflichten. Ein reine Hausaufgabenhilfe ist in Einzelfällen durchaus ausreichend (z.B. Eltern arbeiten nicht oder haben einen Migrationshintergrund und fühlen sich deswegen überfordert).

§         Das Konzept kann unterschiedlich sein. Es ist jedoch vornehmlich auf Betreuung und Stärkung der Sozialkompetenzen ausgerichtet und nicht auf Kinder mit erhöhtem Förderbedarf abgestellt.

§         Die Betreuungs- und Freizeitgestaltung sollte vielfältig sein. Auf Computer und elektronische Spiel kann aber anscheinend verzichtet werden.

§         Der Elternbeitrag und die Kosten für das Mittagessen usw. sind angemessen zu gestalten.

Empfehlungen für die Einrichtung eines Hortes in einer Schule erscheinen nachvollziehbar. Von anderer Seite wurde dies noch dadurch bestätigt, dass bei der Hausaufgabenbetreuung ggf. nach Absprache noch auf Lernmaterialien der Schule zurückgegriffen werden kann.

Im Übrigen bleibt nach wie vor zu bedenken, dass der genaue Bedarf an Betreuungsplätzen in einem Hort nicht feststeht; in Einzelfällen reicht auch eine Hausaufgabenhilfe aus, weil die „einfache Aufsicht und Betreuung“ des Kindes anderweitig geregelt werden kann (z.B. über Großeltern).

Aufgrund der bisherigen Informationen und Erkenntnisse wird nunmehr vorgeschlagen, für die Betreuung von Kindern ab Einschulung bis zum 14. Lebensjahr ein dreigliedriges Angebot zu unterbreiten:

1.      Hausaufgabenhilfe (ohne Mittagstisch)
für jeweils ein bis zwei Stunden pro Tag für Kinder, deren Eltern oder betreuenden Angehörigen (z.B. Großeltern) sich wegen der Hilfe bei den Hausaufgaben überfordert fühlen.

2.      Mittagstisch mit pädagogischer Betreuung
für Kinder mit einem besonderen Förderbedarf bezüglich der Entwicklung der Persönlichkeit (Selbständigkeit, Sozialverhalten usw.) und der schulischen Leistungen. Die Versorgung mit einem Mittagessen und die Hausaufgabenhilfe sind bei diesem Angebot vorrangig.

3.      Hort (mit Mittagstisch)
für Kinder ohne besonderen Förderbedarf, deren Eltern arbeiten usw. und täglich eine mehrstündige Betreuung benötigen. Eine zeitlich begrenzte „einfache“ Hausaufgabenbetreuung ist Bestandteil des Angebotes.

Hausaufgabenhilfe und Mittagstisch mit pädagogischer Betreuung sollten wie bisher über den Lohner Jugendtreff e.V. angeboten werden. Die Laufzeit der Projekte sollte bis zum 30.09.2009 verlängert und die maximale Defizitförderung für beide Projekte auf den bisherigen Betrag von 66.000 Euro festgesetzt werden (tatsächlicher Förderbedarf im Jahre 2007: 40.053,27 Euro).

Bezüglich des Hortes soll eine Einrichtung in der Brüder-Grimm-Schule oder hilfsweise in einer anderen Lohner Grundschule geprüft werden. Dort stünde eine entsprechende Infrastruktur (Turnhalle, Sportplatz) bereits zur Verfügung. Als Träger der Gruppe kommt ebenfalls der Lohner Jugendtreff e.V. in Betracht.

Sollte sich die Hortgruppe nicht in einer Lohner Grundschule einrichten lassen, kommt gemäß der ursprünglichen Planung die vorübergehende Einrichtung der Gruppe im Kindergarten St. Gertrud in Betracht. Anfang 2009 sollten die Erfahrungen mit der Hortgruppe ausgewertet und über eine Fortführung entschieden werden.

 

Beratungsverlauf:

 

Die Ausschussmitglieder Rottinghaus und Sandmann unterlagen in diesem Tagesordnungspunkt dem Mitwirkungsverbot und nahmen nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Der Ausschussvorsitzende schlug vor, die Abstimmung des Beschlusses in zwei Teilen vorzunehmen.

 

Herr Kröger stellte den Sachverhalt dar und wies ergänzend auf die neuen Erkenntnisse hin,

dass auf Grund der vom Land zu erwartenden veränderten Stichtagsregelung in Bezug auf die Einschulung in den kommenden Jahren mehr Schüler pro Jahrgang erwartet werden und deswegen in der Brüder-Grimm, aber auch in den anderen Schulen aller Wahrscheinlichkeit nach keine Räumlichkeiten für eine Umnutzung zu einem Hort zur Verfügung stehen werden.

 

Auf Nachfrage erläuterte Herr Kröger, dass sich die Kosten schlecht erheben ließen, da unklar sei, wie hoch die Personalkosten sein werden. Derzeit gebe es 20 unverbindliche Anmeldungen, ab 10 Kindern sei eine 2. Erzieherin in der Gruppe erforderlich und die Investitionen seien abhängig von den Gegebenheiten und Vorbedingungen, die je nach Räumlichkeiten unterschiedliche sind.

Auf Grund dieser Aussage wurde der Beschlussvorschlag dahingehend ergänzt, dass zehn verbindliche Anmeldungen für die Einrichtung einer Hortgruppe notwendige Voraussetzung sind.

Zur Finanzierungsfrage im Vergleich zum Mittagstisch hatte Herr Kröger erläutert, dass die Kosten sich pro Gruppe und Jahr auf ca. 30.000 € belaufen würden und machte in diesem Zusammenhang aber auch noch einmal deutlich, dass es sich beim Mittagstisch um ein strukturell anderes Angebot handelt.