Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 35

Fraktionsvorsitzender Knospe fragte, zu welchem Zeitpunkt über eine veränderte Geschäftsordnung beraten werden solle. Gruppenvorsitzender Dr. Neubauer bat um Erläuterungen bezüglich der Zulässigkeit einer Fortgeltung der Geschäftsordnung. Verwaltungsseitig wurde erläutert, dass sich der Rat eine Geschäftsordnung jeweils für seine Wahlperiode gibt. Die bisherige Geschäftsordnung kann vom Rat wiederum auch unverändert übernommen werden. Grundsätzlich hat sich die bisherige Geschäftsordnung bewährt. Sollte der Rat Unzulänglichkeiten bei deren Anwendung feststellen, könnte jederzeit eine Änderung oder Ergänzung vorgesehen werden.