Bürgermeister Niesel wies die Ratsmitglieder auf die ihnen nach den §§ 40, 41 und 42 des NKomVG obliegenden Pflichten hin. Die Bestimmungen lagen allen Ratsmitgliedern vor. Anschließend verpflichtete der Bürgermeister die Ratsmitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen.

 

Die Bestätigung über die Pflichtenbelehrung und Verpflichtung wurde anschließend von den anwesenden 34 Ratsfrauen und –herren im Umlaufverfahren unterzeichnet.