Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 35

Die Anzahl der Beigeordneten wird für die Dauer der Wahlperiode um 2 auf 8 erhöht.

 


Fraktionsvorsitzender Wichelmann beantragte für die CDU-Fraktion eine Erhöhung der Beigeordnetenzahl um 2 von 6 auf 8 Personen und wies auf die gesetzliche Ermächtigung hierzu in § 74 des NKomVG hin. Weiter erinnerte er an die Erhöhungen der Beigeordnetenzahl in früheren Wahlperioden, die sich bewährt habe.